Krankenversicherung der Studenten wird teurer
Ab dem 1. Oktober 2024 werden die BAföG-Sätze erhöht, was auch zu einem Anstieg der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Studierende führt. Zusätzlich können individuelle Anpassungen der Beitragssätze durch die Krankenkassen erfolgen. Für Studierende, die in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) pflichtversichert sind, wird der Versicherungsschutz im kommenden Semester teurer. Dies ist auf die Erhöhung des BAföG-Höchstsatzes von 812,00 Euro auf 855,00 Euro zurückzuführen, der als Grundlage für die Berechnung der KVdS-Beiträge dient.
Der BAföG-Höchstsatz wird mit einem reduzierten Beitragssatz von 70 Prozent des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes (2024: 14,6 Prozent, was für Studierende 10,22 Prozent entspricht) berechnet, zuzüglich des individuellen Zusatzbeitragssatzes der jeweiligen Krankenkasse. In der Pflegeversicherung gilt der reguläre Beitragssatz von 3,4 Prozent für 2024, eventuell erhöht um einen Malus von 0,6 Prozentpunkten für kinderlose Personen ab 23 Jahren.
Ohne Berücksichtigung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags und des Malus in der Pflegeversicherung ergibt sich bereits ein zusätzlicher Beitrag von 5,85 Euro pro Monat bzw. 35,10 Euro pro Semester. Mit dem Malus und einem Zusatzbeitragssatz von 2,0 Prozent beträgt der Mehrbeitrag 9,41 Euro pro Monat bzw. 56,46 Euro pro Semester.
Beispiele für die KVdS-Beiträge ab Oktober 2024:
- Pflegeversicherung: 29,07 Euro bzw. 34,20 Euro für Kinderlose ab 23 Jahren
- Krankenversicherung: 87,38 Euro zuzüglich des Zusatzbeitrags der gewählten Krankenkasse (z. B. 17,10 Euro bei einem Zusatzbeitragssatz von 2,0 Prozent).
Bis zum 30. September 2024 gelten folgende Beiträge:
- Pflegeversicherung: 27,61 Euro bzw. 32,48 Euro für Kinderlose ab 23 Jahren
- Krankenversicherung: 82,99 Euro zuzüglich des Zusatzbeitrags der gewählten Krankenkasse (z. B. 13,80 Euro bei einem Zusatzbeitragssatz von 1,7 Prozent).