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Beitragssatzerhöhung

Steigerung um 0,2 Prozentpunkte

Die gesetzlichen Krankenkassen werden zu Beginn des Jahres 2016 höhere Beiträge von ihren Versicherten verlangen müssen. Demnach wird sich der durchschnittliche Beitragssatz aller Krankenkassen von derzeit 15,5 % auf 15,7 Prozent erhöhen. Dies ergibt eine Steigerung von 0,2 Prozent. Zu diesem Ergebnis ist der Schätzerkreis des Bundesversicherungsamtes im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gekommen. Ursache für die Beitragsanhebung ist ein Fehlbetrag in den Finanztöpfen der Krankenkassen von ca. 3 Milliarden Euro.

Mehrbelastung allein durch die Arbeitnehmer

Die Beitragserhöhung müssen alleine die Arbeitnehmer tragen. Denn durch die letzte Reform zur Finanzierung der Krankenkassen wurde ab 2015 eine Deckelung des Beitragssatzes für die Arbeitgeber eingeführt. Dieser liegt bei 7,3 Prozent. Weitere 7,3 Prozentpunkte hat der Arbeitnehmer zu tragen. Faktisch hätte dies gegenüber zu den Vorjahren eine Beitragssatzsenkung für die Arbeitnehmer von 0,9 Prozent bedeutet. Allerdings ist es in der Praxis so, dass wenn die Finanzlage der jeweiligen Krankenkasse nicht ausreicht, den festgeschriebenen Beitragssatz von 2 x 7,3 % = 14,6 % zu erheben, müssen sie von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag fordern. Die meisten Krankenkassen hatten deshalb einen zusätzlichen Beitrag verlangt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag lag lt. Berechnungen des Schätzerkreises im Jahre 2015 bei 0,9 Prozentpunkten. Dieser Wert bedeutete genau die zuvor erfolgte Beitragssenkung.
Mit der Mitteilung über die Erhöhung zum Jahreswechsel wird sich dann der durchschnittliche Beitragssatz auf 1,1 Prozentpunkte erhöhen. Aktuell gibt es wenige Krankenkassen die keinen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten erheben. Auf der anderen Seite sind aber Krankenkassen auf dem Markt, die einen zusätzlichen Beitrag oberhalb des Durchschnitts von derzeit 0,9 Prozent verlangen.

Steigende Ausgaben

Überraschend ist dieses Ergebnis nicht. In den letzten Wochen hatte u. a. der Spitzenverband der Krankenkassen in den Medien verlauten lassen, dass es zu einer Erhöhung des Beitragssatzes kommen muss. Grund hierfür sind die steigenden Kosten im Gesundheitswesen und die immer älter werdende Bevölkerung. In den kommenden Jahren ist mit einer weiteren Belastung der Arbeitnehmer zu rechnen. Zum Ende des Jahrzehnts rechnet man mit einem Zusatzbeitrag von durchschnittlich bis zu 1,8 Prozent. Folglich ist darüber nachzudenken, ob die Arbeitgeber künftig nicht doch wieder Stärker zur Finanzierung der Krankenkassen beteiligt werden müssen.

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