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Sozialversicherungswerte

Neue Werte im Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht

Das Kabinett hat am 16.10.2013 die vom Bundessozialministerium festgelegten neuen Sozialversicherungswerte für das Jahr 2014 verabschiedet bzw. genehmigt. Demnach werden die Beitragsbemessungsgrenzen zum Jahreswechsel wieder ansteigen, da die Löhne und Gehälter gegenüber dem Vergleichsjahr 2012 insbesondere in den alten Bundesländern angestiegen sind. Möglicherweise könnte sich im Laufe des Jahres 2014 noch der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung ändern und gesenkt werden. Ausgehend von aktuellen 18,9 % prognostizieren die Experten schon jetzt einen Satz der sich bei 18,4 % und 18,6 % bewegt. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Bezugsgröße

Monatlich 2.765,00 € (West) und 2.345,00 € (Ost)
Jährlich 33.180,00 € (West) und 28.140,00 € (Ost)

Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung

Monatlich 4.050,00 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 48.600,00 € (bundeseinheitlich)

Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung

Monatlich 5.950,00 € (West) und 5.000,00 € (Ost)
Jährlich 71.400,00 € (West) und 60.000,00 € (Ost)

Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung

Ab 2011 muss zur Erreichung der Versicherungsfreiheit nicht mehr drei Kalenderjahre die Grenze überschritten werden, sondern nur noch ein Jahr lang.
Monatlich 4.462,50 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 53.550,00 € (bundseinheitlich)

Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

(für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
Monatlich  4.050,00 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 48.600,00 € (bundeseinheitlich)

Geringfügigkeitsgrenze

monatlich 450 € (bundeseinheitlich)

Geringverdienergrenze Azubis

Monatlich 325 € (bundeseinheitlich)

Kalendertägliches Höchstregelentgelt

Krankenversicherung: 135,00 € (bundeseinheitlich)
Renten- und Arbeitslosenversicherung: 198,33 € (West) und 166,67 € (Ost)

Krankengeld-Höchstbetrag

94,50 € (bundeseinheitlich)

Beitragssätze bundesweit

Krankenversicherung
15,5 % allgemeiner Beitragssatz inkl. 0,9 % Sonderbeitrag
14,9 % ermäßigter Beitragssatz inkl. 0,9 % Sonderbeitrag
Pflegeversicherung
2,05 % ggf. zuzüglich 0,25 % Kinderlosenzuschlag
Rentenversicherung
18,9 %
Arbeitslosenversicherung
3,0 %

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

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