Neue Werte im Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht
Die vorläufigen Sozialversicherungswerte für das Jahr 2013 wurden bereits vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekanntgeben. Wie die Erfahrung zeigt, wird sich nichts mehr Wesentliches daran ändern und wird so im letzten Quartal 2012 von der Bundesregierung angenommen und verabschiedet. Neben der Anhebung der Beitragsbemessungs- und Jahresarbeitsentgeltgrenzen wird ab dem 01.01.2013 der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 19,9 % auf 19,0 % gesenkt.
Der Bundesrat hatte am 21.09.2012 das Pflegeneuausrichtungsgesetz genehmigt, so dass dieses planmäßig zum 01.01.2013 in Kraft treten kann. Zur Finanzierung der sich daraus ergebenden Verbesserung bei der Gewährung von Leistungen (s. Artikel…) muss im Gegenzug der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung von derzeit 1,95 % auf 2,05 % (Kinderlose = 2,30 %) angehoben werden.
Die Einkommensgrenze bei der Ausübung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung wird ab dem 01.01.2013 erhöht. Durch die Minijob-Reform steigt die monatliche Verdienstgrenze von derzeit 400,00 € auf 450,00 €. Minijobber dürfen dann bis zu 450,00 € steuer- und sozialabgabenfrei verdienen.
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der für das Jahr 2013 festgelegten Rechengrößen.
Bezugsgröße
Monatlich 2.695,00 € (West) und 2.275,00 € (Ost)
Jährlich 32.340,00 € (West) und 27.300,00 € (Ost)
Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung
Monatlich 3937,50 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 47.250,00 € (bundeseinheitlich)
Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung
Monatlich 5.800,00 € (West) und 4.900,00 € (Ost)
Jährlich 69.600,00 € (West) und 58.800 € (Ost)
Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung
Ab 2011 muss zur Erreichung der Versicherungsfreiheit nicht mehr drei Kalenderjahre die Grenze überschritten werden, sondern nur noch ein Jahr lang.
Monatlich 4.350,00 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 52.200,00 € (bundseinheitlich)
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
(für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
Monatlich 3.937,50 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 47.250,00 € (bundeseinheitlich)
Geringfügigkeitsgrenze
monatlich 450 € (bundeseinheitlich)
Geringverdienergrenze Azubis
Monatlich 325 € (bundeseinheitlich)
Kalendertägliches Höchstregelentgelt
Krankenversicherung: 131,25 € (bundeseinheitlich)
Renten- und Arbeitslosenversicherung: 193,33 € (West) und 163,33 € (Ost)
Krankengeld-Höchstbetrag
91,88 € (bundeseinheitlich)
Beitragssätze bundesweit
Krankenversicherung
15,5 % allgemeiner Beitragssatz inkl. 0,9 % Sonderbeitrag
14,9 % ermäßigter Beitragssatz inkl. 0,9 % Sonderbeitrag
Pflegeversicherung
2,05 % ggf. zuzüglich 0,25 % Kinderlosenzuschlag
Rentenversicherung
18,9 % bisher 19,6 %
Arbeitslosenversicherung
3,0 %