logo rentenberatung kleinlein

rentenbescheid stempel 2

Beitragszahlung und Abgabetermin für Beitragsnachweise

Bereits seit dem Jahr 2008 sind alle Arbeitgeber verpflichtet ihre Beitragsnachweise über einen maschinellen Datenträgeraustausch an die Krankenkassen zu einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Termin abzugeben. Rechtlich geregelt ist dies im § 28 f Abs. 3 Sozialgesetzbuch Teil IV (SGB IV). Spätestens am zweiten Arbeitstag vor Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung muss der Beitragsnachweisdatensatz bei der Krankenkasse als Einzugsstelle eingegangen sein. Die Kasse kann das beitragspflichtige Arbeitsentgelt schätzen, wenn die rechtzeitige Meldung unterbleibt. Erst eine nachgeholte Meldung der tatsächlichen Entgelte ersetzt die im Vorfeld durchgeführte Schätzung.

Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB IV werden die Beiträge in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem das Beschäftigungsverhältnis mit dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt ausgeübt wurde.
Können zu diesem Stichtag nur geschätzte bzw. voraussichtliche Beiträge gezahlt werden, ist der noch nachzuzahlende Beitrag spätestens am drittletzten Arbeitstag des Folgemonats fällig.

Abgabe- und Fälligkeitstermine für 2012

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der monatlichen Abgabetermine für Beitragsnachweise sowie der der Fälligkeitstermine für die Entrichtung der Beiträge an die Einzugsstelle:

Abgabetermin Beitragsnachweise Zahlungseingang Beiträge
25.01.2012 27.01.2012
23.02.2012 27.02.2012
26.03.2012 28.03.2012
24.04.2012 26.04.2012
24.05.2012 29.05.2012
25.06.2012 27.06.2012
25.07.2012 27.07.2012
27.08.2012 29.08.2012
24.09.2012 26.09.2012
24.10.2012 ² 26.10.2012 ²
25.10.2012 ³ 29.10.2012 ³
26.11.2012 28.11.2012
19.12.2012 * 21.12.2012

²= Neue Bundesländer
³= Alte Bundesländer
Ausschlaggebend ist immer der Hauptsitz der Krankenkasse

*Der 24.12. und 31.12. gelten nicht als bankübliche Arbeitstage

Hilfe durch unabhängige Rentenberater

In Angelegenheiten zur gesetzlichen Kranken-, Pflege und Rentenversicherung stehen Ihnen unabhängige und registrierte Rentenberater zur Verfügung. Mit Ihrem Anliegen können Sie sich an die Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert wenden.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

rentenberater2