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Abgabetermin für Beitragsnachweise

Seit 2008 müssen die Arbeitgeber die Beitragsnachweise an die Krankenkassen nach gesetzlich vorgeschriebenen Terminen abgeben. Der Datensatz für die Beitragsnachweise muss demnach am zweiten Arbeitstag vor dem festgelegten Fälligkeitstermin spätestens bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden.

Zahlung der Beiträge

Am drittletzten Arbeitstag der Bank je Monat werden die Beiträge zur Sozialversicherung fällig. Der Arbeitgeber muss die Beiträge vorab schätzen und abführen, wenn bis zum Fälligkeitstag die Höhe der Beiträge noch nicht feststeht. Eine ggf. Nachzahlung von Beiträgen muss dann bis zum drittletzten Arbeitstag des darauffolgenden Monats erfolgen.

Abgabe- und Fälligkeitstermine für 2011

Abgabetermin Beitragsnachweise

Zahlungseingang Beiträge

25.01.2011 27.01.2011
22.02.2011 24.02.2011
25.03.2011 29.03.2011
21.04.2011 27.04.2011
25.05.2011 27.05.2011
24.06.2011 28.06.2011
25.07.2011 27.07.2011
25.08.2011 29.08.2011
26.09.2011 28.09.2011
24.10.2011 ² 26.10.2011 ²
25.10.2011 ³ 27.10.2011 ³
24.11.2011 28.11.2011
23.12.2011 28.11.2011
24.12., und 31.12.2011 kein Arbeitstag

² = Neue Bundesländer

³ = Alte Bundesländer

Unterstützung durch Rentenberater

Registrierte und unabhängige Rentenberater beraten in allen Angelegenheiten zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, wenn diese im Zusammenhang mit einer Rente stehen. Die Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirte Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert stehen Ihnen hierfür zur Verfügung.

Autor: Rentenberater Marcus Kleinlein

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