Gesundheitsreform macht es möglich
Bedingt durch die aktuelle Gesundheitsreform wird zum Jahreswechsel 2010/2011 die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung neu geregelt. Danach werden Höherverdienende die bereits nach einem Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten haben versicherungsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung. Eine freiwillige Versicherung ist auch für Berufsanfänger zum Jahresbeginn 2011 möglich, wenn das Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Private Krankenversicherung profitiert davon
Mit dieser Neuregelung wird der Wechsel in die private Krankenversicherung erleichtert. Bis jetzt musste ein Arbeitnehmer drei Jahre lang die jeweils gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, damit zu Beginn des 4. Kalenderjahres überhaupt der Tatbestand der Versicherungsfreiheit eintreten konnte. Im künftigen Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung wird geregelt sein, dass der vor 2007 noch gültige Tatbestand zur Versicherungsfreiheit von besserverdienenden Arbeitnehmern wieder hergestellt wird.
Demnach können Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, wenn im Kalenderjahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen wurde und die Grenze auch für das nächste bzw. kommende Jahr überschritten wird.
Das Gesetz wird erwartungsgemäß zum 31.12.2010 in Kraft treten. Somit können Arbeitnehmer die im Jahre 2010 die Einkommensgrenze überschritten haben, aber die bisher noch gültige dreijährige Wartezeit noch nicht erreicht haben, trotzdem zum 01.01.2011 versicherungsfrei werden.
Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Laut der bekannt gegebenen Sozialversicherungswerte oder auch Rechengrößen liegt die Grenze für das Jahr 2011 bei 49.500 €. Die Versicherungspflichtgrenze beträgt für 2010 49.950 €. D.h. die Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde leicht abgesenkt. Ausschlaggebend hierfür ist die Entwicklung der Löhne aus dem Jahre 2009. Bedingt durch dort noch anhaltende Wirtschaftskrise erfolgte erstmalig wieder eine Absenkung seit dem Jahre 1949.
Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Arbeitnehmer die zum Jahreswechsel 2010/2011 aus der Versicherungspflicht ausscheiden können auch weiterhin Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Eine freiwillige Versicherung setzt sich automatisch fort, wenn das Mitglied nicht innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis durch die Krankenkasse über die Wechselmöglichkeit seinen Austritt erklärt. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist deshalb nicht zwingend erforderlich.
Neuregelung bei Berufsanfängern
Die neue Gesundheitsreform hat auch bei den Berufsstartern eine Neuregelung geschaffen. Wird von Berufsanfängern erstmalig eine Tätigkeit ausgeübt und tritt gleich wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze Versicherungsfreiheit ein, können sich diese entsprechend freiwillig bei der Krankenkasse versichern. Dies ist für den Personenkreis interessant, der nach Beendigung des Studiums gleich eine gut bezahlte Arbeitsstelle aufnimmt. Die Frist für den einmaligen Beitritt in die gesetzliche Krankenversicherung beträgt drei Monate ab Beginn der Beschäftigung.
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Autor: Rentenberater Marcus Kleinlein