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Kostenlose Weiterversicherung

Nach dem Ende der Schulzeit besteht für junge Schulabgänger nicht immer die Möglichkeit eine berufliche Ausbildung zu absolvieren oder ein Studium aufzunehmen. Dies kann Auswirkungen auf den weiteren und kostenfreien Krankenversicherungsschutz haben.
Bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres (einen Tag vor dem 18. Geburtstag) sind Kinder bzw. Jugendliche grds. im Rahmen der Familienversicherung nach § 10 SGB V über ein Elternteil kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Finden junge Menschen nach dem 18. Geburtstag keine Arbeitsstelle so verlängert sich die Familienversicherung bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres (bis einschließlich 22 Jahre). Sollte danach Arbeitslosigkeit bestehen ohne einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, ist eine eigene freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ratsam. Dafür ist ein monatlicher Beitrag von knapp 140 € für die Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten.

Ausnahme bei Studenten und Wehr- bzw. Zivildienstleistende

Eingeschriebene Studenten sind bis einen Tag vor dem 25. Geburtstag in der kostenlosen Familienversicherung mitversichert. Eine Verlängerung erfolgt um den Zeitraum des zwischenzeitlich geleisteten Wehr- bzw. Zivildienstes. In dieser Zeit sind diese Personen gesondert über den Staat krankenversichert. Nach Vollendung des 25. Lebensjahres müssen sich Studenten selbst versichern. Der Beitrag beträgt dann monatlich für das Jahr 2010 53,40 € in der Krankenversicherung und in der Pflegeversicherung 9,98 € bzw. 11,26 € für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr. Die Beitragshöhe ist bei allen Krankenkassen gleich.

Einkommensgrenzen beachten

Eine Grundvoraussetzung für eine kostenlose Mitversicherung bei den Eltern ist, dass der Jugendliche kein eigenes Einkommen von mehr als 365 € mtl. (2010) hat. Bei einer ausgeübten geringfügigen Beschäftigung liegt die Einkommensgrenze bei 400 € mtl.
Wird der Grenzbetrag überschritten, muss eine eigene freiwillige Versicherung bei der Krankenkasse abgeschlossen werden.

Auszubildende

Azubis sind während Ihrer Ausbildungszeit selbst versichert. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Die Beitragspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung entfällt jedoch, wenn der Auszubildende nicht mehr als 325 € monatlich verdient. In diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber die vollen Beiträge.

Auskunft, Beratung, Aufklärung

Registrierte und von den Sozialversicherungsträgern unabhängige Rentenberater unterstützen und beraten Sie im Bereich der gesetzlichen Kranken- Pflege- und Rentenversicherung.
Die Kanzleien der Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirte von Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert haben eine jahrzehntelange Erfahrung auf diesen Gebieten.
Hier können Sie Kontakt aufnehmen und Ihr Anliegen schildern.

Service

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