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Abgabe der Beitragsnachweise

Vor zwei Jahren hat der Gesetzgeber den Abgabetermin der Beitragsnachweise an die Krankenkassen für alle Arbeitgeber einheitlich geregelt. Danach müssen die Nachweise bzw. die Datensätze zwei Arbeitstage vor dem festgelegten Fälligkeitstermin spätestens bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht worden sein.

Rechtzeitige Zahlung der Beiträge

Sozialversicherungsbeiträge werden am drittletzten Arbeitstag der Bank je Monat fällig. Sollte dem Arbeitgeber bis zu diesem Tag die Beitragshöhe aus den verschiedensten Gründen noch nicht bekannt sein, muss er die Beiträge vorab schätzen und abführen. Nachzuzahlende Beiträge müssen dann bis zum drittletzten Arbeitstag des darauffolgenden Monats bezahlt werden.

Aufstellung der Termine für das Jahr 2010

Abgabetermin Beitragsnachweise

Fälligkeit der Beiträge

25.01.2010 27.01.2010
22.02.2010 24.02.2010
25.03.2010 29.03.2010
26.04.2010 28.04.2010
25.05.2010 27.05.2010
24.06.2010 28.06.2010
26.07.2010 28.07.2010
25.08.2010 27.08.2010
24.09.2010 28.09.2010
25.10.2010 27.10.2010
24.11.2010 26.11.2010
23.12.2010 28.12.2010

24.12./31.12.2010 kein Arbeitstag

 

Auskunft, Beratung und Aufklärung

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