Abgabe der Beitragsnachweise
Vor zwei Jahren hat der Gesetzgeber den Abgabetermin der Beitragsnachweise an die Krankenkassen für alle Arbeitgeber einheitlich geregelt. Danach müssen die Nachweise bzw. die Datensätze zwei Arbeitstage vor dem festgelegten Fälligkeitstermin spätestens bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht worden sein.
Rechtzeitige Zahlung der Beiträge
Sozialversicherungsbeiträge werden am drittletzten Arbeitstag der Bank je Monat fällig. Sollte dem Arbeitgeber bis zu diesem Tag die Beitragshöhe aus den verschiedensten Gründen noch nicht bekannt sein, muss er die Beiträge vorab schätzen und abführen. Nachzuzahlende Beiträge müssen dann bis zum drittletzten Arbeitstag des darauffolgenden Monats bezahlt werden.
Aufstellung der Termine für das Jahr 2010
Abgabetermin Beitragsnachweise |
Fälligkeit der Beiträge |
25.01.2010 | 27.01.2010 |
22.02.2010 | 24.02.2010 |
25.03.2010 | 29.03.2010 |
26.04.2010 | 28.04.2010 |
25.05.2010 | 27.05.2010 |
24.06.2010 | 28.06.2010 |
26.07.2010 | 28.07.2010 |
25.08.2010 | 27.08.2010 |
24.09.2010 | 28.09.2010 |
25.10.2010 | 27.10.2010 |
24.11.2010 | 26.11.2010 |
23.12.2010 | 28.12.2010 |
24.12./31.12.2010 kein Arbeitstag |
Auskunft, Beratung und Aufklärung
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