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Ab dem Jahre 2010 können alle Arbeitnehmer ihre gezahlten Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung von der Steuer voll absetzen. Diese Neuregelung ergibt sich aus dem Bürgerentlastungsgesetz, das am 19.06.09 vom Bundestag verabschiedet wurde. Die steuerliche Entlastung gilt für alle gesetzlich und privat Versicherte.
Die Bundesregierung musste eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2008 umsetzen. Die obersten Richter hatten damals festgestellt, dass die Bundesbürger bei ihrer Absicherung gegen Krankheit und des Eintritts der Pflegebedürftigkeit von der Steuerpflicht zu befreien sind.
Der registrierte und unabhängige Rentenberater Marcus Kleinlein berät Sie in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Steuerrechtliche Auskünfte erhalten Sie von der Steuerkanzlei Hallermeier.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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