Einkommensgrenze von 400 € beachten
Seit dem 01.01.2009 sind Pflegeeltern bzw. Tagesmütter, die von der öffentlichen Hand bezahlt werden, steuerpflichtig.
In diesem Zusammenhang besteht in der gesetzlichen Sozialversicherung Versicherungspflicht, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen den Grenzbetrag von 400 € monatlich übersteigen.
Gleichstellung für alle Pflegeeltern
Bis zum 31.12.2008 galt diese Regelung nur für private Tagesmütter und Väter. Ab 2009 hat der Gesetzgeber keine Unterscheidung mehr gemacht und alle Pflegeeltern gleichrangig beurteilt.
Von den Einnahmen darf die Beutreuungskostenpauschale noch in Abzug gebracht werden. Die Pauschale beträgt ab Januar 2009 300 € je Monat und Kind. Allerdings können die Kosten nur dann berücksichtigt werden, wenn ein Beutreuungsaufwand von mind. 8 Stunden am Tag und Kind besteht.