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Versicherte, die bei einer Krankheit keinen Anspruch auf Krankengeld haben, beträgt ab dem 01.01.2009 der ermäßigte Beitragssatz 14,9 %. Nachdem die Koalition den allgemeinen Beitragssatz mit 15,5 % festgelegt hatte, traf sie nun für den ermäßigten Beitrag ebenfalls eine verbindliche Entscheidung. Ab dem 01.01.2009 erheben alle Krankenkassen, bedingt durch die Einführung des Gesundheitsfonds, einen einheitlichen Beitragssatz. Der ermäßigte Beitragssatz gilt ab dem kommenden Jahr u.a. für hauptberuflich Selbständige. Zu beachten ist außerdem, dass sowohl beim allgemeinen als auch beim ermäßigten Beitragssatz der Sonderbeitrag i.H.v. 0,9 % bereits enthalten ist.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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