Versicherungs-/Beitragsrecht Krankenversicherungen
Fälligkeits- und Abgabetermine 2020
Gem. @ 28f Abs. 3 SGB IV sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beitragsnachweise im Datenübertragungsverfahren zu übermitteln. Dies muss zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle (Krankenkasse) erfolgen.
Demzufolge ergibt sich daraus die Fälligkeit der Beiträge, da diese sich nach den Abgabeterminen der Beitragsnachweisübermittlung orientiert.
Rechtsvorschrift der Fälligkeit zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist @ 23 Abs. 1 SGB IV. Demnach werden die Sozialversicherungsbeiträge immer am drittletzten Arbeitstag des Monats in dem die Beschäftigung bzw. Tätigkeit ausgeübt wird und Arbeitsentgelt erzielt wird, fällig. Von daher haben ...
Weiterlesen: Abgabe- und Fälligkeitstermine für Beitragsnachweise 2020
Beitragsentlastung bei den Betriebsrenten bzw. Versorgungsbezügen
Bisher war es so, dass bei der Auszahlung einer Betriebsrente/Versorgungsbezug gem. § 229 SGB V immer der allgemeine Krankenkassenbeitrag (14,6 %) zzgl. den individuellen Zusatzbeitragssatz durch den Versicherten alleine zu entrichten war. Mit dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzt –GKV-BRG) ...
Weiterlesen: Weniger Krankenversicherungsbeiträge bei den Betriebsrenten ab 01.01.2020
Krankenversicherung der Studenten KVdS, Versicherungsberechtigter Personenkreis
Rechtsgrundlage für die Krankenversicherung der Studenten ist § 5 Abs. 1 Nr. 9 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V). Studierende, die nicht die Voraussetzungen für eine kostenfreie Familienversicherung gem. § 10 SGB V erfüllt haben sind unter bestimmten Voraussetzung Versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS). Der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung folgt auch die ...
Weiterlesen: Krankenversicherung der Studenten -Neuregelung ab 01.01.2020-
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