Versicherungs-/Beitragsrecht Krankenversicherungen
Übernimmt Arbeitgeber Studiengebühren, sind diese beitragsfrei
Bisher unterlagen die Studiengebühren, die ein Arbeitgeber für seinen studierenden Beschäftigten übernimmt, der Sozialversicherungspflicht. Auch wenn die Studiengebühren nicht lohnsteuerpflichtig waren, mussten darauf Beiträge zur Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung entrichtet werden – s. auch: Studiengebühren, Übernahme durch Arbeitgeber. Eine Lohnsteuerfreiheit der Studiengebühren, die vom Arbeitgeber übernommen werden, liegt dann vor, wenn das Studium im – ganz überwiegenden – Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Dabei ist es irrelevant, ob die Gebühren mittelbar (z. B. aufgrund einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und ...
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Urteil des Bundessozialgerichts vom 26.08.2009 (Az. B 3 KR 25/08 R)
Gesetzlich Krankenversicherte haben im Rahmen der häuslichen Krankenpflege auch dann einen Anspruch auf Injizierung eines Medikaments, wenn dieses privat verordnet wurde. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 26.08.2009 unter dem Aktenzeichen B 3 KR 25/08 R und gab damit einer Versicherten Recht.
Ablehnung durch Krankenkasse
Eine Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme für eine häusliche ...
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Freiwillig Krankenversicherte mit Krankengeld zahlen allgemeinen Beitragssatz
In der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es aktuell zwei verschiedene Beitragssätze. Der allgemeine Beitragssatz beträgt inklusive dem Sonderbeitrag von 0,9 Prozent seit dem 01.07.2009 14,9 Prozent. Dieser Beitragssatz ist beispielsweise von den Rentnern und Arbeitnehmern mit Anspruch auf Krankengeld zu entrichten. Daneben gibt es noch den ermäßigten Beitragssatz, der seit dem 01.07.2009 bei 14,3 Prozent ...
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