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Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge besser absetzen

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz wurde eine Regelung getroffen, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung höher von der Steuer absetzbar sind. Das Gesetz wurde deshalb eingeführt, weil das Bundesverfassungsgericht im März 2008 darüber entschieden hatte, dass eine Krankenversicherung nicht gesondert versteuert werden darf, da es zur Sicherung des Existenzminimums gehört.

Beiträge voll absetzbar

In der Vergangenheit konnte man Versicherungsbeiträge, hierzu gehören neben den Kassenbeiträgen, auch noch Beiträge zur Unfall-, Haftpflichtversicherung- und Risikolebensversicherung, nur bis zu einem Betrag in Höhe von 1500 € von der Steuer absetzen. Jetzt gilt ...

Weiterlesen: Höhere steuerliche Absetzbarkeit von Kassenbeiträgen ab 2010

Abgabe der Beitragsnachweise

Vor zwei Jahren hat der Gesetzgeber den Abgabetermin der Beitragsnachweise an die Krankenkassen für alle Arbeitgeber einheitlich geregelt. Danach müssen die Nachweise bzw. die Datensätze zwei Arbeitstage vor dem festgelegten Fälligkeitstermin spätestens bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht worden sein.

Rechtzeitige Zahlung der Beiträge

Sozialversicherungsbeiträge werden am drittletzten Arbeitstag der Bank je Monat fällig. Sollte dem Arbeitgeber bis ...

Weiterlesen: Abgabe und Fälligkeitstermine für SV-Beiträge 2010

Einkommensnachweis erforderlich

Kann eine bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte selbständige Person erst verspätet, aber noch im laufenden Widerspruchsverfahren per Vorlage eines Einkommenssteuerbescheides niedrigere Einkünfte nachweisen, muss die Krankenkasse rückwirkend die Festsetzung der Beiträge entsprechend berichtigen. Die Festsetzung der neuen Beitragshöhe erst mit Wirkung für die Zukunft ist nicht zulässig. Zu dieser Entscheidung kam das Bundessozialgericht in seinem ...

Weiterlesen: Kassenbeitrag für Selbständige muss im Widerspruchsverfahren geändert werden

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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