Versicherungs-/Beitragsrecht Krankenversicherungen
Abhängige Beschäftigung oder Selbständig
Ob Übungsleiter in einem Sportverein im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung als Selbständig oder abhängig beschäftig anzusehen sind, kann pauschal nicht immer beurteilt werden. Vielmehr ist dies abhängig vom Einzelfall. Viele Vereine gehen irrtümlich davon aus, dass Trainer bei ihrer Tätigkeitsausübung als Selbständige anzusehen sind.
Merkmale einer abhängigen Beschäftigung
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V definiert, dass Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, grundsätzlich der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Für die Bereiche der gesetzlichen Pfleg-, Renten- und ...
Weiterlesen: Versicherungspflicht oder selbständig für Sportübungsleiter
Pflichtversicherung liegt vor
In § 2 Abs. 2 SGB IV ist geregelt, dass Auszubildende in allen Zweigen der Sozialversicherung unterliegen. Diese Feststellung bestätigte das Bundessozialgericht mit Urteil vom 15.07.2009, Az. B 12 KR 14/08 R. Eine Versicherungspflicht liege auch dann vor, wenn die Ausbildung gegen ein Arbeitsentgelt von weniger als 400 €, also unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze, bezogen wird. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz ist nicht ersichtlich. Wille des Gesetzgebers ...
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