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Anhebung auf 15,5 %

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird zum 01.01.2011 von derzeit 14,9 % auf 15,5 % erhöht. Notwendig wird diese Erhöhung deshalb, um das von Experten für das Jahr 2011 errechnete Defizit von knapp 11 Milliarden Euro auszugleichen.
Die Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes wird solidarisch getragen. D.h. die Arbeitnehmer und Rentner tragen ihren Anteil zu 50 %. Die andere Hälfte wird von den Arbeitgebern und der Deutschen Rentenversicherung übernommen.
Zu beachten ist, dass der Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 % bereits im allgemeinen Beitragssatz von 15,5 % enthalten ist.
Dieser Sonderbeitrag wird von den Arbeitnehmern und Rentnern alleine getragen. Eine Beteiligung durch den Arbeitgeber und ...

Weiterlesen: Höhere Krankenkassenbeiträge und Sozialausgleich für 2011

Gesundheitsreform macht es möglich

Bedingt durch die aktuelle Gesundheitsreform wird zum Jahreswechsel 2010/2011 die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung neu geregelt. Danach werden Höherverdienende die bereits nach einem Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten haben versicherungsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung. Eine freiwillige Versicherung ist auch für Berufsanfänger zum Jahresbeginn 2011 möglich, wenn das Einkommen oberhalb der ...

Weiterlesen: Neuregelung für Höherverdienende und Berufsanfänger in der Krankenversicherung

Betriebliche Altersvorsorge teilweise privat finanziert

Wurde die betriebliche Altersvorsorge zuerst durch den Arbeitgeber und anschließend ausschließlich durch den Arbeitnehmer alleine finanziert, unterliegt die durch den Arbeitnehmer finanzierte Leistung nicht der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wenn der Versicherungsvertrag komplett auf den Arbeitnehmer übertragen wurde. Zu dieser Entscheidung ist das Bundesverfassungsgericht am 28.09.2010, Az. 1 BvR ...

Weiterlesen: Eingeschränkte Beitragspflicht für Betriebsrenten

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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