Versicherungs-/Beitragsrecht Krankenversicherungen
Allgemeines
Übersteigt das vom Arbeitnehmer erzielte regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze, besteht seit dem 01.01.2011 wieder ab Beginn der Beschäftigung Versicherungsfreiheit. Wird während des Beschäftigungsverhältnisses die JAE-Grenze überschritten, scheidet der Beschäftigte mit Ende des Kalenderjahres aus der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung aus.
Diese Neuerung ergibt sich aus dem Ende 2010 verabschiedeten Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz –GKV-FinG).
Versicherungsfreiheit zum Jahreswechsel 2010/2011
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V sind Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges ...
Weiterlesen: Jahresarbeitsentgelt und Jahresarbeitsentgeltgrenze
Anpassung der Beiträge
Mit der Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, das am 25.10.2010 in Kraft getreten ist, wurden auch die Bedarfssätze für Studenten, Praktikanten und Auszubildende die ohne Arbeitsentgelt beschäftigt sind, angehoben. Diese Anpassung ist ausschlaggebend bei der Festsetzung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung für diesen Personenkreis.
In der Regel wirkt sich die Beitragserhöhung rückwirkend zum 01.10.2010 ...
Abgabetermin für Beitragsnachweise
Seit 2008 müssen die Arbeitgeber die Beitragsnachweise an die Krankenkassen nach gesetzlich vorgeschriebenen Terminen abgeben. Der Datensatz für die Beitragsnachweise muss demnach am zweiten Arbeitstag vor dem festgelegten Fälligkeitstermin spätestens bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden.
Zahlung der Beiträge
Am drittletzten Arbeitstag der Bank je Monat werden die Beiträge zur Sozialversicherung fällig. Der Arbeitgeber muss die ...
Weiterlesen: Abgabe und Fälligkeitstermine für SV-Beiträge 2011
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