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Freiwillig Versicherte müssen Beiträge während der Elternzeit zahlen
Eine junge Familie

Beitragspflicht ohne Einkommen

Obwohl freiwillige Mitglieder (z.B. Selbständige) einer gesetzlichen Krankenkasse während der Elterzeit über kein eigenes Einkommen verfügen, muss dieser Personenkreis trotzdem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Zu diesem Ergebnis ist das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 26.05.2004, Az. B 12 KR 27/02 R, gekommen.

Zum Fall

Die Krankenkasse einer Mutter in Elternzeit forderte von ihr als freiwilliges Mitglied einen Mindestbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe von ca. 100,-- €. Während des Bezugs von Erziehungsgeld hatte die Versicherte keine weiteren beitragspflichtigen Einkünfte. Gegen diesen Bescheid erhob die Klägerin Widerspruch und vertrat die Auffassung, dass ...

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Der Bundesfreiwilligendienst

Am 24. März 2011 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes beraten und anschließend verabschiedet. Das Gesetz soll, nachdem es den Deutschen Bundesrat passiert hat, zum 01. Juli 2011 in Kraft treten.
Durch den Wegfall der Wehrpflicht läuft ab dem 30. Juni 2011 der bisherige Zivildienst aus. Er soll teilweise ersetzt werden durch den so genannten Bundesfreiwilligendienst, der ab dem 01. Juli 2011 starten soll. Der ...

Weiterlesen: Bundesfreiwilligendienst und die Sozialversicherung

14,9 oder 15,5 Prozent

Arbeitnehmer die von Ihrem Arbeitgeber von der Arbeitsleistung freigestellt wurden und für diese Zeit Arbeitsentgelt beziehen sind deshalb auch Versicherungs- und beitragspflichtig in den einzelnen Sozialversicherungszweigen. Diese Auffassung hatte zuletzt das Bundessozialgericht am 29.09.2008, Az. B 12 KR 22/07 R, vertreten.
Mit dieser Grundsatzentscheidung musste aus Sicht der Krankenkassen, insbesondere dem Spitzenverband der Krankenkassen, festgelegt werden, welcher ...

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Service

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KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

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