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Beitragszahlung und Abgabetermin für Beitragsnachweise

Bereits seit dem Jahr 2008 sind alle Arbeitgeber verpflichtet ihre Beitragsnachweise über einen maschinellen Datenträgeraustausch an die Krankenkassen zu einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Termin abzugeben. Rechtlich geregelt ist dies im § 28 f Abs. 3 Sozialgesetzbuch Teil IV (SGB IV). Spätestens am zweiten Arbeitstag vor Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung muss der Beitragsnachweisdatensatz bei der Krankenkasse als Einzugsstelle eingegangen sein. Die Kasse kann das beitragspflichtige Arbeitsentgelt schätzen, wenn die rechtzeitige Meldung unterbleibt. Erst eine nachgeholte Meldung der tatsächlichen Entgelte ersetzt die im Vorfeld durchgeführte Schätzung.

Nach § ...

Weiterlesen: Abgabe und Fälligkeitstermine für SV-Beiträge 2012

Allgemeines

Ab dem 01. Januar 2012 besteht für alle Studenten dualer Studiengänge Sozialversicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dies regelt der Gesetzgeber mit dem „Vierten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) und anderer Gesetze“.

Was sind duale Studiengänge

Bei einem dualen Studium handelt es sich um eine Kombination aus Praxis- und Theoriephasen. Der Studierende erlangt sein theoretisches Wissen ...

Weiterlesen: Sozialversicherungspflicht für Duale Studiengänge ab 2012

Krankenversicherung rückwirkend aufgehoben

Ein wesentlicher Bestandteil für die Begründung einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten und Arbeitslosenversicherung ist die Beschäftigung gegen Entgelt auf der Basis eines zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeschlossenen Arbeitsvertrages. Bei verwandtschaftlichen Beziehungen ist die Versicherungspflicht grds. nicht ausgeschlossen. Allerdings kann es bei dieser persönlichen Beziehung schon mal zu rechtlichen ...

Weiterlesen: Kein Versicherungsschutz bei Scheinarbeitsverhältnis

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

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