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Die Befreiung von der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung

Nach  einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts kann die Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV vorzeitig enden.
Bei bestimmten Fallkonstellationen ist in der GKV eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. So wird zum einen die Abgrenzung zwischen GKV und PKV geregelt, zum anderen führt dies zu einer Sicherung der Kontinuität im Versicherungsverhältnis. Die Befreiung von der GKV beinhaltet auch die Befreiung von der sozialen Pflegeversicherung.

Für wen kommt eine Befreiung in Frage?

Versicherte, die aus nachstehenden Gründen der Versicherungspflicht unterliegen, können sich auf Antrag befreien lassen:

  • Änderung der JAE-Grenze zum ...

Weiterlesen: Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV

Höher verdienende Arbeitnehmer

Arbeitnehmer mit höherem Einkommen sind von der Krankenversicherung befreit, wenn deren regelmäßiges Jahresentgelt (JAE) die JAE-Grenze  überschreitet. Dann sind diese Arbeitnehmer auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versicherungsfrei. Zum 01. Januar 2012 erhöht sich diese JAE-Grenze. Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 wegen des Überschreitens der per Datum geltenden JAE-Grenze versicherungsfrei und vollumfänglich in der privaten ...

Weiterlesen: Versicherungsfreiheit für Höherverdienende

Besonderheiten ab 01.01.2012

Treffen mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, deren beitragspflichtige Einnahmen zusammen die maßgeblichen BBG (Beitragsbemessungsgrenzen) überschreiten, müssen die Arbeitsentgelte für die Berechnung der Beiträge in ihrer Höhe so gekürzt werden, dass sie die BBG insgesamt nicht überschreiten. Seit dem 01. Januar 2012 werden die beitragspflichtigen Einnahmen von der Verhältnisrechnung auf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze ...

Weiterlesen: Berechnung der Beiträge bei Mehrfachbeschäftigung

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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