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Grundlage für die Beitragspflicht

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Rentner müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus der an den verstorbenen Ehepartner ausbezahlten Lebensversicherung bezahlen. Berechnungsgrundlage ist die Versicherungssumme der über den Arbeitgeber abgeschlossenen Direktversicherung. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts bleibt der Anteil der Versicherungsprämie beitragsfrei, der über den Verstorbenen direkt abgeschlossen wurde (vgl. auch Artikel „Eingeschränkte Beitragspflicht für Betriebsrenten“.
Die Beitragspflicht kommt auch dann zum tragen, wenn der verstorbene Ehepartner nicht Mitglied der GKV war.
Zu dieser Auffassung ...

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Freiwilliger Wehrdienst und die Sozialversicherung

Freiwilliger Wehrdienst

Mit der Aussetzung der Wehrpflicht zum 01. Juli 2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Tritt ein Spannungs- oder Verteidigungsfall ein, der im Grundgesetz festgelegt ist, kann zukünftig die Wehrpflicht wieder einsetzen. Ab dem 01. Juli 2011 kann der Wehrdienst jedoch freiwillig absolviert werden. Der Freiwillige Wehrdienst kann von Frauen und Männern abgeleistet werden. Die Anzahl der möglichen Bewerber ist auf 15.000 Frauen und Männer jährlich ...

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Neue Verfahrensgrundsätze für maschinelle Erstattungsanträge nach dem AAG

Das Erstattungsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichgesetz

Arbeitnehmer, aber auch Teilzeitkräfte, deren  Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht, haben Anspruch auf maximal sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit in Folge einer unverschuldeten Krankheit. Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit liegt beispielsweise bei einem Verkehrsunfall in stark alkoholisiertem Zustand vor.
Nach der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber wird von ...

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Service

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