Neue Rechengrößen für 2019
Die neuen Sozialversicherungswerte in der Sozialversicherung wurden Anfang September vom Bundesarbeitsministerium vorgelegt. Vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesregierung werden diese für das Jahr 2019 gültig sein. Mit dem Versichertenentlastungsgesetz wurde wieder die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Die Beiträge werden dann zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Versicherten getragen. Außerdem wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte abgeschmolzen. Dieser beträgt dann 2,5 Prozent. Dafür wird der Pflegeversicherungsbeitrag um 0,5 Prozentpunkte erhöht. Bedingt durch den anhaltenden wirtschaftlichen Aufschwung haben sich auch die Einkommen der Bundesbürger entsprechend nach oben entwickelt. Somit ergibt sich auch eine entsprechende Steigerungsanpassung bei den Rechengrößen. Nachfolgend erhalten Sie eine entsprechende Übersicht:
Bezugsgröße
Monatlich 3.115,00 € (West) und 2.870,00 € (Ost)
Jährlich 37.380 € (West) und 34.440,00 € (Ost)
Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung
Monatlich 4.537,50 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 54.450,00 € (bundeseinheitlich)
Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung
Monatlich 6.700,00 € (West) und 6.150,00 € (Ost)
Jährlich 80.400,00 € (West) und 73.800,00 € (Ost)
Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung
Ab 2011 muss zur Erreichung der Versicherungsfreiheit nicht mehr drei Kalenderjahre die Grenze überschritten werden, sondern nur noch ein Jahr lang.
Monatlich 5.062,50,00 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 60.750,00 € (bundeseinheitlich)
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
(für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
Monatlich 4.537,50 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 54.450,00 € (bundeseinheitlich)
Geringfügigkeitsgrenze
monatlich 450 € (bundeseinheitlich)
Geringverdienergrenze Azubis
Monatlich 325 € (bundeseinheitlich)
Familienversicherung Grenzbetrag
Monatlich 445,00 €
Kalendertägliches Höchstregelentgelt
Krankenversicherung: 151,25 € (bundeseinheitlich)
Renten- und Arbeitslosenversicherung: 223,33 € (West) und 205,00 € (Ost)
Krankengeld-Höchstbetrag
105,88 € (bundeseinheitlich)
Beitragssätze bundesweit
Krankenversicherung
14,6 % allgemeiner Beitragssatz + X für ggfs. Zusatzbeitrag je Krankenkassenart (durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,0 %), Tragung Arbeitgeber + Arbeitnehmer zur Hälfte
14,0 % ermäßigter Beitragssatz + X für ggfs. Zusatzbeitrag je Krankenkassenart, Tragung Arbeitgeber + Arbeitnehmer zur Hälfte
Pflegeversicherung
3,05 % ggf. zuzüglich 0,25 % Kinderlosenzuschlag (3,30 %)
Rentenversicherung
18,6 %
Arbeitslosenversicherung
2,5 %