Arzneimittelversorgungsgesetz – umstritten aber beschlossen
Gut 70 Millionen Krankenversicherte kommen in den Genuss des viel umstrittenen Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung (AMVSG), das der Bundestag verabschiedet hat. Eine Zustimmung des Bundesrates zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz ist nicht erforderlich. Voraussichtlich noch im April werden wesentliche Teile davon in Kraft treten.
Die wichtigsten Punkte des Gesetzesentwurfs von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CSU) sind unter anderem, dass Informationen über den Nutzen neuer Medikamente über eine spezielle Praxissoftware schneller und genauer zu den Ärzten gelangen, was auch den unmittelbaren Effekt hat, dass innovative Präparate schneller beim Patienten ankommen. Außerdem soll die Erforschung und Entwicklung von Medikamenten vor allem für Kinder intensiviert und beschleunigt werden.
Keine Lieferengpässe mehr
Die Patienten sollen sich auch in Zukunft auf eine hochwertige und bezahlbare Arzneimittelversorgung verlassen können, erklärte Hermann Gröhe die Entscheidung des Bundestages. Wichtige Anregungen des so genannten Pharmadialoges mit Industrie und Forschung aus den Jahren 2014 bis 2016 wurden bei diesem Gesetz aufgegriffen und umgesetzt.
Sollten zukünftig die Pharmaunternehmen Kenntnis über Lieferengpässe bei bestimmten Arzneimitteln erhalten, werden sie durch die neuen Regelungen gesetzlich verpflichtet dies den Krankenhäusern unverzüglich mitzuteilen. Damit solche Engpässe erst gar nicht entstehen, können die zuständigen Behörden von den Herstellern zukünftig Informationen über Absatzmengen und Verschreibungsvolumen direkt anfordern. Aber auch die Akutbehandlung von Patienten soll verbessert werden, da speziell Krankenhäuser von Lieferengpässen immer besonders betroffen sind. Um dies zu erreichen dürfen Krankenhäuser importierte Arzneimittel bis zu genau festgelegten Grenzen zukünftig auf Vorrat bestellen.
Streichungen bei Umsatzschwelle und Vertraulichkeit
Bis zuletzt wurden an dem stark umstrittenen Gesetzentwurf durch die Gesundheitspolitiker noch Änderungen und Streichungen vorgenommen. Betroffen war hier auch die von Minister Gröhe geplante Umsatzschwelle in Höhe von 250 Millionen Euro. Diese Umsatzschwelle sollte dazu dienen den zwischen Hersteller und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) ausgehandelten niedrigeren Erstattungsbetrag rückwirkend festzusetzen, wenn ein Präparat im ersten Jahr nach seiner Markteinführung diese Marke erreichen würde.
Darüber hinaus fiel auch die zunächst geplante Vertraulichkeit über den Erstattungsbetrag den Streichungen zum Opfer. Dieser Erstattungsbetrag wird innerhalb eines Jahres zwischen den Herstellern und der GKV extra ausgehandelt und festgelegt und ist immer am Zusatznutzen eines Präparates orientiert. Der Preis eines Medikamentes kann durch den Hersteller innerhalb dieser Frist im Allgemeinen selbst bestimmt und festgelegt werden. Allerdings ist hierbei zu sagen, dass der Umsatz bei neuen Medikamenten im ersten Jahr selten über die Summe von 250 Millionen ansteigt.
Kritisiert wurde die Streichung der Umsatzschwelle durch die Gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Kathrin Vogler: "Das ist nicht zu fassen." Die bisherige Praxis sah vor, dass der Erstattungsbetrag zwischen den Herstellern und der GKV verhandelt, festgelegt und veröffentlicht wurde. Minister Grohe plante nun darüber Vertraulichkeit zu vereinbaren, da durch die Veröffentlichung die Hersteller dazu gezwungen würden die Abschlüsse möglichst hoch zu halten. Hinsichtlich der Preisgestaltung ist Deutschland als Referenzmarkt für das europäische Ausland zu betrachten. Die Pharma-Industrie argumentierte hierzu, dass man wesentlich höhere Rabatte gewähren könne, wenn die Verhandlungen und Preisabschlüsse vertraulich gehalten würden.
Verhinderung der geheimen Preisgestaltung findet Zustimmung bei Spitzenverband
Die Geheimhaltung der Verhandlungen und Preisabschlüsse wurde durch den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausdrücklich begrüßt. Der GKV ist der Ansicht, diese Geheimhaltung ausschließlich den Pharmaherstellern bzw. deren Gewinninteressen zugutegekommen wäre.
Zum anderen komme die Streichung der Umsatzschwelle hauptsächlich den Produzenten von teueren und umsatzstarken Präparaten zugute, was der Sozialverband SoVD als „einen Kniefall vor der Pharmalobby“ ansah. Steigende Zusatzbeiträge und damit einseitige Mehrbelastungen der Versicherten sind hauptsächlich auf die Mehrausgaben bei den Arzneimitteln zurückzuführen.
Dagegen warnte der Pharmaverband Pro Generika, dass der Preis- und Kostendruck auf Generika durch die neuen Regelungen erheblich steigen würde. Der Verband ist der Meinung, dass gerade dies die Ursache für die entstehenden Engpässe bei der Arzneimittelversorgung ist.
Sollten Sie weitere Fragen zum neuen Arzneimittelversorgungsgesetz haben steht Ihnen die Rentenberatung Kleinlein jederzeit gerne zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an.
Informieren können Sie sich aber auch im Internet unter www.bundesgesundheitsministerium.de
Dort finden Sie den Entwurf des GKV-Arzneimittelversorgungstärkungsgesetzes als
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