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Präventionsgesetz

Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention

Durch den Bundestag wurde am 18.06.2015 das neue Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) beschlossen, das für mehr Gesundheitsförderung in Pflegeheimen, Kindertagesstätten und auch am Arbeitsplatz sorgen soll.

Durch das neue Präventionsgesetz sollen zukünftig zusätzlich zur Krankenversicherung, auch Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung mit erweiterten Aufgaben hinsichtlich der Prävention in allen Altersstufen und Bereichen des öffentlichen Lebens beauftragt  und eingebunden werden. Schulen und Kindertagesstätten erhalten dann verbindliche Regelungen an die Hand um einen Nachweis des Impfstatus zu führen sowie Ausbrüche von schweren Krankheiten zu verhindern.

Ein vorrangiges Ziel des neuen Präventionsgesetzes ist auch die Eindämmung von sogenannten „Volkskrankheiten“. Hierzu zählen u.a. Herz-Kreislauferkrankungen, Übergewicht, Bluthochdruck und Diabetes. Weiter soll auch eine gesunde Lebensweise gefördert und einem Mangel an Bewegung entgegengewirkt werden.

Ein weiteres Hauptziel des neuen Präventionsgesetzes ist die Ausweitung der Gesundheitsförderung und Prävention auf jedes Lebensalter aber auch in alle Lebensbereiche (sog. Lebenswelten). Zum Erreichen dieser Ziele werden künftig nicht nur die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungsträger sondern auch die Träger der Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung angesprochen und eingebunden sein. Des Weiteren soll aber auch die Erweiterung und Fortentwicklung von Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vorangebracht werden, wobei auch Impflücken in allen Altersklassen und Bevölkerungsschichten geschlossen werden sollen.

Inhalte und Kernpunkten

Bisher stand die gesetzliche Krankenversicherung relativ alleine bei ihren Bemühungen um die Förderung der allgemeinen Gesundheit. Die zusätzliche Einbindung der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, der Sozialen Pflegeversicherung und auch der Unternehmen der privaten Krankenversicherung soll zu einer zielgerichteten und effektiven Zusammenarbeit aller Beteiligten führen.

Die Sozialversicherungsträger, sowie auch Bund, Länder, Kommunen, die Bundesagentur für Arbeit und andere Sozialpartner sollen in einer Nationalen Präventionskonferenz gemeinsame Ziele und Vorgehensweisen ausarbeiten und entsprechend festlegen.

Insbesondere auch Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen sollen vom neuen Präventionsgesetz profitieren. Aus diesem Grund erhält die Soziale Pflegeversicherung einen Präventionsauftrag, der gerade im Bereich der Pflegeeinrichtungen gesundheitsfördernde Angebote und Maßnahmen voranbringen soll

In letzter Zeit wurde immer wieder festgestellt, dass es im Bereich der Vorsorgeimpfungen nicht zum Besten bestellt ist. Hier soll nun das Präventionsgesetz mit einer ganzen Reihe von gesetzlichen Maßnahmen eingreifen. Im Rahmen aller Routine-Gesundheitsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene und auch bei den Jugendarbeitsschutzuntersuchungen soll ab sofort der Impfschutz überprüft werden.

Nicht nur niedergelassene Ärzte sondern auch Betriebsärzte sollen zukünftig hier stärker eingebunden werden mit der Folge, dass auch sie in Zukunft generell übliche Schutzimpfungen durchführen dürfen.

Einem durchgängigen Impfschutz und einer Impfprävention wird in Zukunft wieder mehr Bedeutung zukommen.

Hierzu einige Beispiele:

  • Vorlage eines Nachweises über eine ärztliche Impfberatung bei der Aufnahme eines Kindes in eine Kindertagesstätte.
  • Möglichkeit des vorübergehenden Ausschlusses von ungeimpften Kindern beim Auftreten von Masern in einer Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Schule, Hort oder Kita) durch die Behörden.
  • Bei der Einstellung dürfen Medizinische Einrichtungen einen Impf- oder Immunschutz fordern.
  • Krankenkassen können für Impfungen Bonus-Leistungen gewähren.

Die bereits bestehenden Früherkennungs-, Vorsorge- und Gesundheitsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen durch das neue Präventionsgesetz merklich ausgeweitet, weiterentwickelt und vorangebracht werden.

Den Medizinern wird zukünftig die Möglichkeit gegeben, gewisse Präventionsmöglichkeiten zu empfehlen um dadurch die Gesundheit ihrer Patienten zu verbessern. Hier stehen natürlich individuelle Belastungen und Risikofaktoren die zum Entstehen von Krankheiten führen im Vordergrund.

Um die geforderten Ziele erreichen zu können, soll von den Kranken- und Pflegekassen zukünftig ein Betrag von mehr als 500 Mio. Euro im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention eingesetzt werden, wobei die Gesundheitsförderung in den Lebenswelten wie Kita, Schule, Kommunen, Betrieben und Pflegeeinrichtungen mit insgesamt mindestens rund 300 Mio. Euro jährlich am höchsten eingestuft wird.

Die Sozialversicherungsträger (Krankenkassen, Rentenversicherung, Unfallversicherung, private Krankenversicherungsunternehmen, Bund, Länder, Kommunen, Bundesagentur für Arbeit und die Sozialpartner) bilden zukünftig eine Nationale Präventionskonferenz, die eine "nationale Präventionsstrategie" erarbeiten soll um die konkrete Art der Zusammenarbeit bei der Gesundheitsförderung insbesondere in den Kommunen, in Kitas, Schulen, in Betrieben und in Pflegeeinrichtungen festzulegen

Durch das Präventionsgesetz erfolgt auch eine immense Erhöhung der finanziellen Unterstützung bei der gesundheitlichen Selbsthilfe. Die Krankenkassen können die Selbsthilfegruppen, -Organisationen und –Kontaktstellen ab 2016 dann mit einem Betrag von 1,05 Euro je Versicherte unterstützen. Insgesamt handelt es sich hier um einen Betrag von ca. 30 Mio €.


Wenn Sie Fragen zum neuen Präventionsgesetz haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Die Rentenberatung Kleinlein & Partner ist jederzeit für Sie da. Rufen Sie einfach an.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit unter:
Informationen zum Päventionsgesetz

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