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Versorgungsstärkungsgesetz

Das neue Versorgungsstärkungsgesetz

Durch das Versorgungsstärkungsgesetz sollen die verfügbaren Ressourcen besser und patientengerechter verteilt und insgesamt eine qualitativ höhere Versorgung erzielt werden. Durch die neuen gesetzlichen Regelungen wird dadurch eines der bisher bedeutsamsten gesundheitspolitischen Vorhaben durch die Regierung umgesetzt

Der Bundesgesundheitsminister Herman Gröhe hatte das neue Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz / GKV-VSG) zur Vorlage gebracht und auch beschlossen. In 2. und 3. Lesung stimmten am 11.06.2015 die Koalitionsfraktionen von Union und SPD für die Gesetzesvorlage, die Fraktion von Bündnis 90 – Die Grünen stimmten dagegen und „Die Linke“ enthielt sich der Stimme. Das Versorgungsstärkungsgesetz hat hier zum Ziel die Versorgung auf hohem Niveau, in ganz Deutschland zu sichern und zur Verfügung zu stellen. Ein weiterer Zielgedanke ist aber auch eine verbesserte Versorgungsqualität und eine Stärkung der Patientenrechte.

Das Wichtigste

Durch das neue Versorgungsstärkungsgesetz werden die Normen für die Zu- und Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten entsprechend erweitert, ergänzt und vervollständigt. Durch entsprechende Strukturfonds soll den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVn) die Möglichkeit an die Hand gegeben werden im ganzen Bundesgebiet Anreize zur Neugründung oder Übernahme von Praxen bzw. der neuen Niederlassung von Ärzten zu schaffen um einer evtl. Unterversorgung vorzubeugen. Hier wird hauptsächlich die Möglichkeit von Zuschüssen zur Praxisgründung oder Übernahme sowie die Sicherstellung besonders gefragter ärztlicher Leistungen als vorrangig angesehen.

Ein weiterer wichtiger Punkt des neuen Versorgungsstärkungsgesetzes ist die Förderung der entsprechenden Weiterbildung von Ärzten. Ziel ist hier die Steigerung der zu fördernden Weiterbildungsstellen, und zwar in der Allgemeinmedizin von 5000 auf 7000 Stellen und im Facharztbereich um weitere 1000 Stellen.

Ein wichtiger Zielgedanke war auch die Verkürzung der Wartezeiten auf einen Arzttermin. Hier sollen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen Terminservicestellen eingerichtet werden, deren Ziel es ist die Wartezeit auf einen Termin beim Facharzt zu verkürzen.

Operationen nur wenn wirklich notwendig

Operationen sollten nur dann durchgeführt werden, wenn tatsächlich eine medizinische Notwendigkeit besteht. Darauf sollten sich Patienten verlassen können. Um dies sicherzustellen wird im neuen Versorgungsstärkungsgesetz das Recht der Patienten auf eine zweite unabhängige ärztliche Meinung in den Vordergrund gestellt. Außerdem wird hierzu ein praktisch gegliedertes und qualitätsgesichertes Zweitmeinungsverfahren für spezielle und auch häufig anfallende Operationen eingerichtet.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass der behandelnde Arzt seinen Patienten in Zukunft auf sein Recht zu einer Zweitmeinung hinweisen muss. Hier wird aber auch ganz klar geregelt, welche Ärzte für die Ausstellung einer Zweitmeinung qualifiziert sind.

Ein weiterer Punkt des Versorgungsstärkungsgesetzes ist die Erweiterung der Möglichkeiten für Krankenhäuser bei der Verordnung von bestimmten erforderlichen Leistungen, wie z.B. Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Es wird aber auch den Krankenkassen die Möglichkeit an die Hand gegeben sich beim Entlassungsmanagement stärker zu beteiligen. Im Bereich der Krankenhäuser werden auch bessere Finanzierungs- und Teilnahmebedingungen bei der vertragsärztlichen Versorgung im Bereich der Hochschulambulanzen eingeführt.
Aber auch die gerade in der letzten Zeit finanziell stark benachteiligten Hebammen profitieren vom neuen Versorgungsstärkungsgesetz. Ein wichtiger Punkt ist hier der geplante Verzicht von Kranken- und Pflegekassen auf Regeressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen. Dies soll einerseits dazu führen die Versicherungsprämien dauerhaft zu stabilisieren und vielleicht sogar zu senken und andererseits den Versicherungsmarkt zu erneuern. Außerdem soll durch diese Maßnahmen die Versorgung mit Hebammen wieder flächendeckend und anhaltend sichergestellt werden.

Ganz wichtig beim neuen Versorgungsstärkungsgesetz ist aber auch die Förderung und Entwicklung von modernen Versorgungsformen. Hierzu wird beim Gemeinsamen Bundesausschuss ein Innovationsfonds eingerichtet, der mit jährlich 300 Millionen Euro in der Zeit von 2016 bis 2019 neuartige Versorgungsformen voranbringen und unterstützen soll.

Sollten Sie weitere Fragen zum neuen Versorgungsstärkungsgesetz haben steht Ihnen die Rentenberatung Kleinlein jederzeit gerne zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an.

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