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Patientenrechte

Patientenrechtegesetz beschlossen

Eine neue gesetzliche Regelung soll die bereits bestehenden Schutzrechte der Patienten weiter verbessern und Schritte gegen Behandlungsfehler erleichtern.
Das „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patienten“ (Patientenrechtegesetz) wurde durch eine Mehrheit von Union und FDP am 29.11.12 in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Dieses Gesetz soll die bereits bestehenden verschiedenen gesetzlichen Schutzregelungen in einer Fassung vereinen und die Ansprüche von Patienten noch mehr stärken.

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

Der Behandlungsvertrag

Im Behandlungsvertrag, der nun ganz speziell im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) abgesichert wurde, werden die Vertraglichen Verbindungen von Patienten und Ärzten untereinander, als auch zu Heilpraktikern, Hebammen und Psycho- oder Physiotherapeuten genau festgelegt.

Die Informationspflicht

Der Behandelnde muss seinen Patienten genau, verständlich, gründlich und ausführlich über alle notwendigen Untersuchungen, Diagnosen sowie auch beabsichtigte Therapien informieren. Diese Informationspflicht besteht auch für die zu erwartenden Kosten für den Patienten, auch wenn eine Krankenkasse Kosten nicht übernimmt. Darüber hinaus muss der Behandler seinen Patienten unter Umständen auch über einen eventuellen Behandlungsfehler aufklären.

Das Aufklärungsgespräch

Patienten müssen rechtzeitig vor Aufnahme einer Behandlung in einem persönlichen Gespräch über die spezielle Behandlungsmaßnahme sowie eventuell bestehende Risiken aufgeklärt werden. Eine schriftliche Erklärung evtl. in Form einer Broschüre genügt nicht. Diese mündliche Erklärung soll vor allem auch Patienten zugute kommen, die wegen ihres Alters oder ihres geistigen Zustandes nicht mehr in der Lage sind den Umfang der Behandlungsmaßnahme zu überblicken.

Die Dokumentation

Eine sehr wichtige Neuerung die im neuen Patientenrechtsgesetz geregelt wurde ist die Dokumentationspflicht im Rahmen einer Behandlung. So sind in Zukunft bei einer Behandlung Patientenakten vollständig und sorgfältig zu führen. Sollten im Rahmen dieser Behandlung Unregelmäßigkeiten auftauchen und eine entsprechende Dokumentation fehlen oder unvollständig sein, so wird bei einem Prozess zukünftig davon ausgegangen, dass eine nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht durchgeführt wurde. Diese Dokumentationen müssen durch die Behandler künftig auf mit einer manipulationssicheren Software durchgeführt werden.

Das Recht zur Einsicht in die Patientenakte

Der Patient hat in Zukunft ein Recht auf Einsicht in die Patientenakte, was ihm gesetzlich verbürgt ist und nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen und nur mit einer speziellen Begründung abgelehnt werden kann.

Die Erleichterung der Beweisführung

Für die Zukunft wurde im Gesetz sehr genau festgelegt, wer im Falle eines Prozesses in der Beweispflicht ist. Diese Beweiserleichterungen beziehen sich auch auf die Rechtsprechung und sollen bei Haftungsfällen zu mehr Durchsichtigkeit im Beweisverfahren führen.

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Die Fehlerprävention

Behandlungsfehler sollten erst gar nicht entstehen, deshalb soll eine Fehlervermeidungskultur in der medizinischen Versorgung, die Behandlungsfehlern möglichst früh entgegenwirkt, an erster Stelle stehen.

Die Hilfe bei Fehlern in der Behandlung

Durch das Patientenrechtegesetz werden die Kranken- und Pflegekassen, hinsichtlich der Unterstützung ihrer Versicherten bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus Behandlungsfehlen, mehr in die Pflicht genommen. Dies trägt erheblich zur Stärkung der Rechte der Patienten gegenüber den Leistungserbringern bei. Die Unterstützung muss hier durch entsprechende Leistungen bei der Beweisführung erfolgen, so z.B. durch Gutachten des Medizinischen Dienstes.

Die Fristen für Entscheidungen bei den Kassen

Die Krankenkassen werden zukünftig durch Sanktionen verpflichtet die gesetzlichen Verfahrensvorschriften genauestens einzuhalten. So müssen z.B. über Leistungen der Krankenkassen zeitnah und fristgerecht entschieden werden. Die Krankenkassen haben dann innerhalb von drei und bei der Einschaltung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen über einen Antrag auf Leistungen zu entscheiden. Bei einem Antrag durch einen Vertragszahnarzt muss die Krankenkasse innerhalb von sechs Wochen über den Antrag entscheiden, wobei hier der Gutachter binnen vier Wochen Stellung nehmen muss. Sollte innerhalb der festgelegten Fristen keine Mitteilung für eine Überschreitung der Frist erfolgen, so gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als bewilligt.

Die Beteiligung der Patienten

Die Rechte der Patientenorganisationen werden durch die neuen gesetzlichen Regelungen weiter gestärkt und erweitert. So werden sie speziell bei der Bedarfsplanung wirksamer berücksichtigt und auch ihre Rechte im Gemeinsamen Bundesausschuß (G-BA) werden aufgewertet.

Eine Übersicht der Patientenrechte

Eine umfassende Übersicht der Patientenrechte soll für mehr Überblick bei den geltenden Rechten für Patienten bewirken. Diese Übersicht wird vom Patientenbeauftragten der Bundesregierung in Zukunft ausgearbeitet und der breiten Bevölkerung zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt.

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