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Praxisgebühr

Abschaffung zum 01.01.2013

Die Koalitionsparteien von CDU, CSU und FDP haben sich am vergangenen Wochenende für die Abschaffung der Praxisgebühr ausgesprochen. Im Schnellverfahren soll am 09.10.2012 ein Gesetz darüber im Bundestag verabschiedet werden. Demnach brauchen ab dem 01.01.2013 Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse beim Arzt und Zahnarzt keine 10 € mehr pro Quartal bezahlen. Dies gilt auch bei der Inanspruchnahme eines Notdienstes. Versicherte unter 18 Jahre mussten bisher keine Zahlungen für einen Arztbesuch leisten.

Keine Überweisung mehr erforderlich

Zum Jahresbeginn können sich Versicherte gleich direkt an einen Facharzt (z. B. Orthopäde, Internist) wenden ohne sich zuvor beim Hausarzt eine Überweisung ausstellen lassen zu müssen. Allerdings ist bis zum 31.12.2012 eine Überweisung erforderlich. Grundsätzlich können dann wieder Ärzte in beliebiger Häufigkeit aufgesucht werden, ohne dass dafür eine Überweisung notwendig ist oder 10 € Praxisgebühr fällig werden.
Es wird erwartet, dass es zu Beginn des neuen Jahres zu einem Ansturm auf die Arztpraxen geben wird. Denn wer jetzt zum Jahresende noch einen Arzttermin aufschieben kann, spart sich dann die Praxisgebühr für das 4. Quartal 2012. Zur Vermeidung von Engpässen und langen Wartezeiten wäre  jetzt schon für den Beginn des neuen Jahres eine Terminvereinbarung beim Arzt empfehlenswert.

Gefahr von Zusatzbeiträgen droht

Noch beläuft sich der Überschuss der gesetzlichen Krankenkassen bei ca. 13 Milliarden Euro. Wenn nichts dazwischen kommt, werden die Beiträge auch für 2013 stabil bleiben. Allerdings ist nicht abzusehen wie sich die Konjunktur in Deutschland entwickeln wird. Sollte es zu einer kleinen Krise kommen, schlägt sich dies gleich auf sinkende Beitragseinnahmen in der Krankenversicherung nieder. Die Folge könnte eine Erhebung von Zusatzbeiträgen von bis zu 8 Euro im Monat sein.
Denn mit dem Wegfall der Praxisgebühr liegen die Mindereinnahmen bei den Krankenkassen bei ca. 2 Milliarden Euro.
Bei den übrigen Zuzahlungen für Medikamente oder Heilmittel (Krankengymnastik) ändert sich nichts. Versicherte zahlen künftig auch weiterhin 10 Prozent an Zuzahlungen, mindestens 5 Euro höchstens 10 Euro.

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