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Organspender können sich bei Krankenkasse melden

Abfrage ab 2013 geplant

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass die gesetzlichen und privaten Krankenkassen bei ihren Versicherten anfragen sollen, ob Sie zur Organspende bereit sind.
Die Abfrage soll an alle Bundesbürger erfolgen, die mindestens 16 Jahre alt sind.
Sowohl die Regierungsparteien als auch die Opposition haben sich Anfang März darauf geeinigt, dass das bisherige Transplantationsgesetz geändert wird. Demnach werden von den Kassen Schreiben mit einem Antwortkärtchen verschickt. Die Bürger haben dann über ein Ankreuzverfahren die Möglichkeit ihre Spendenbereitschaft zu signalisieren. Zur Auswahl stehen dabei die Felder „ja“, „nein“ oder „ich weiß nicht“. Das Bundesgesundheitsministerium stellte aber sofort klar, dass eine Antwort nicht verpflichtend ist bzw. auch einzelne Organe ausgeschlossen werden können.
Das Gesetz soll bereits vor der parlamentarischen Sommerpause 2012 vom Bundestag verabschiedet werden. Die Abfrageaktion durch die Krankenkassen hat dann bis Mitte März 2013 zu erfolgen.

Dokumentation auf Gesundheitskarte

Die Anschreiben werden zunächst auf den Postweg versandt. Erklärt sich daraufhin ein Versicherter zur Organspende bereit, erhält er wie bisher einen in Papierform ausgestellten Organspenderausweis. Zu einem späteren Zeitpunkt ist angedacht, dass die Erklärung auf der elektronischen Gesundheitskarte abgespeichert wird. Die Planungen sehen vor, dass neben der Erstaktion bis Mitte März 2013 dann ab dem Jahr 2015 alle zwei Jahre die Bundesbürger zur Bereitschaft für eine Organspende angefragt werden.
Diese Datenspeicherung wird derzeit vom Patientenverband stark kritisiert. Dieser vertritt die Auffassung, dass hierfür die elektronische Gesundheitskarte nicht geeignet, weil eine Erfassung der Sozialdaten nicht vorgesehen ist. Es handelt sich dabei um personenbezogene Daten, die den Missbrauch der Karte fördern würde. Grund hierfür ist, dass die Karte zwar ein Foto des Versicherten und eine elektronische Unterschrift enthält, aber ein Abgleich dieser Daten bei Vorlage der Karte nicht erfolgt.

Aktuell sind etwa 70 Prozent der Deutschen zur Organspende nach dem Tod bereit. Allerdings tragen ca. 20 % nur einen Spenderausweis mit sich. Dieser Umstand soll so rasch wie möglich geändert werden.

Autor: Norbert Fuchs

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