Reform zum Januar 2011
Die Protestwelle hat nichts gebracht. Der Bundestag hat sich mehrheitlich für die Gesundheitsreform ab Januar 2011 ausgesprochen. Somit wurde auch die Beitragssatzerhöhung von derzeit 14,9 % auf 15,5 Prozent beschlossen. Die Mehrbelastung wird jeweils zu 0,3 Prozentpunkten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. In den Erhöhungsstrudel wurden auch die Rentner gezogen, die ebenfalls Abstriche von ihrer Rente in Höhe von 0,3 % in Kauf nehmen müssen.
Der künftige Beitragssatz von 15,5 % gilt für alle Krankenkassen und soll sich in Zukunft auch nicht verändern. Sollten dennoch die Finanzierung der Ausgaben nicht gesichert sein, kann jede Krankenkasse gesondert sogenannte Zusatzbeiträge erheben. Dieser Zusatzbeitrag ist nicht abhängig vom Einkommen der Mitglieder und ist auch nicht gedeckelt. Weiter ist zu beachten, dass der Zusatzbeitrag alleine vom Arbeitnehmer oder Rentner zu tragen ist.
Allerdings wird durch die Einführung eines Sozialausgleichs eine mögliche Entlastung eingeführt. Ein Mitglied muss dann nicht mehr als 2 Prozent seines persönlichen Einkommens für einen Zusatzbeitrag aufbringen. Näheres hierzu unter dem Artikel „Höhere Krankenkassenbeiträge und Sozialausgleich für 2011“.
Stabiles Gesundheitssystem
Die Bundesregierung, allen voran Bundesgesundheitsminister Rösler, argumentieren sehr stark für die Einführung der Gesundheitsreform die im Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Ginanzierungsgesetz), geregelt ist. Dadurch wird das angewachsene milliardenschwere Minus in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeglichen. Auch wird dadurch der medizinische Fortschrift weiterhin bezahlbar gemacht auf den auch künftig jeder Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse einen Anspruch hat.
Inhalt
Die wesentlichen Punkte, Änderungen, Maßnahmen der Gesundheitsreform können Sie hier entnehmen.
Autor: Daniela Plankl