Ab 2010 plant der Gesetzgeber, dass alle Krankenkassen die in eine finanzielle Schieflage geraten sind, pleite gehen können. Im Ernstfall bleiben aber Versicherte, Krankenhäuser oder auch Ärzte weiterhin geschützt und bekommen auch ihr Geld ausbezahlt.
Im Rahmen des Gesundheitsfonds zum 01.01.2009 plant die Bundesregierung eine Gesetzesänderung, die es ermöglicht, dass allen Krankenkassen die Insolvenz droht.
Bisher waren davon nur die Krankenkassen betroffen, die unter der Aufsicht des Bundes stehen. Krankenkassen deren Aufsicht das Land ist, wie z.B. Orts- oder Innungskrankenkassen waren von dieser Möglichkeit ausgenommen.
Ab 01.01.2010 erfolgt eine Anpassung und Gleichbehandlung für alle Krankenkassen.
Vor den Folgen einer Pleite sollen Versicherte geschützt bleiben. Wenn künftig einer Krankenkasse das Geld ausgeht und sie sich über Zusatzbeiträge nicht genügend beschaffen kann, müssen ihr zunächst die Kassen aus dem gleichen Verband ihre Unterstützung anbieten. Wenn daraus nichts wird, muss die komplette Krankenversicherung für Insolvenz gerade stehen.
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