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Allgemeines

Seit dem Jahr 2010 erheben gesetzliche Krankenkassen einen Zusatzbeitrag zum Beitrag zur Krankenversicherung. Reichen die Einnahmen aus dem bundesweiten Gesundheitsfonds nicht aus um die Ausgaben einer Krankenkasse zu decken, muss die Krankenkasse diese Zusatzbeiträge erheben. Ab dem Jahr 2011 kann dieser Zusatzbeitrag in unbegrenzter Höhe erhoben werden. Der Zusatzbeitrag ist vom Versicherten direkt an die Krankenkasse zu zahlen.

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag

Das Bundesministerium für Gesundheit ist gemäß § 242a Abs. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) verpflichtet, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag bekannt zu geben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag errechnet sich aus der Differenz der Einnahmen der ...

Weiterlesen: Kein Sozialausgleich für Zusatzbeträge in 2012

Hintergrund

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) dient dazu, dass Jugendliche einen praxisorientierten Einblick in Ausbildungsberufe erhalten. Demnach kann in einem Zeitraum von 6 und 12 Monaten ein Ausbildungsberuf im Betrieb näher kennengelernt werden um sich für die spätere Ausbildung besser vorbereiten zu können.
Arbeitgeber, die sich an der EQ beteiligen erhalten dafür staatliche Zuschüsse.
Gleichzeitig können die Arbeitgeber feststellen, ob der Jugendliche während dieser sog. Erprobungsphase für diese Ausbildungsrichtung geeignet ist und später ein Beschäftigungsverhältnis oder eine Ausbildung angeboten werden kann.

Inhalte und geförderter Personenkreis

Zur Vorbereitung auf die spätere Berufsausbildung werden ...

Weiterlesen: Betriebliche Einstiegsqualifizierung

Das Bürgerentlastungsgesetz

In dem Bürgerentlastungsgesetz (vollständiger Name: "Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen") wird ab dem Veranlagungsjahr 2010 gesetzlich geregelt, wie die Beiträge, die zur gesetzlichen und zur privaten Pflege- und Krankenversicherung gezahlt werden, steuerlich berücksichtigt werden können.

Volle steuerliche Absetzung der Beiträge

Die Belastungen durch Beitragszahlungen für den gesetzlichen und privaten Pflege- und Krankenversicherungsschutz konnten bis zum Jahr 2009 im Rahmen einer sog. Vorsorgepauschale steuerlich geltend gemacht werden. Der Gesetzgeber hat ab dem Jahr 2010 das Bürgerentlastungsgesetz verabschiedet, nunmehr sind die Pflege- und ...

Weiterlesen: Bürgerentlastungsgesetz

Reform zum Januar 2011

Die Protestwelle hat nichts gebracht. Der Bundestag hat sich mehrheitlich für die Gesundheitsreform ab Januar 2011 ausgesprochen. Somit wurde auch die Beitragssatzerhöhung von derzeit 14,9 % auf 15,5 Prozent beschlossen. Die Mehrbelastung wird jeweils zu 0,3 Prozentpunkten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. In den Erhöhungsstrudel wurden auch die Rentner gezogen, die ebenfalls Abstriche von ihrer Rente in Höhe von 0,3 % in Kauf nehmen müssen.
Der künftige Beitragssatz von 15,5 % gilt für alle Krankenkassen und soll sich in Zukunft auch nicht verändern. Sollten dennoch die Finanzierung der Ausgaben nicht gesichert sein, kann jede Krankenkasse gesondert sogenannte Zusatzbeiträge erheben. Dieser ...

Weiterlesen: Gesundheitsreform tritt zum 01.01.2011 in Kraft

Mehr Honorar ausgehandelt

Die Gesundheitsreform für 2011 sieht vor, dass die Versicherten zur Finanzierung des Gesundheitssystems wieder einmal tief in die Tasche greifen müssen. Dagegen haben es die Kassenärzte geschafft sich für das kommende Jahr eine Milliarde Euro mehr Honorar auszuhandeln.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss ist das Gremium das die Honorarvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Ärzte verhandelt. Die Zusammensetzung besteht aus Vertretern der Krankenkassen und zugelassenen Kassenärzten. Außerdem gehört noch ein unabhängiger Sachverständiger dazu. Und genau dieser unabhängige Sachverständige gab mit seiner Stimme den Ausschlag für die künftige Honoraranhebung. Die Krankenkassen hatten sich gegen eine ...

Weiterlesen: Kassenärzte erhalten zusätzlich eine Milliarde

Ausgleich der Verluste

Oberstes Ziel der aktuellen Bundesregierung ist die Senkung der Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit den verschiedensten Maßnahmen soll das Milliardenloch wieder gestopft werden. Nachfolgend ist aufgeführt um welche Einschnitte es dabei geht und zu welchen Lasten.

Beitragssatzerhöhung

Ab dem 01.01.2011 wird der allgemeine Beitragssatz von derzeit 14,9 % auf 15,5 % (inkl. 0,9 % Sonderbeitrag der Arbeitnehmer) erhöht. Der prozentuale Beitragsanteil der Versicherten liegt dabei bei 8,2 % und für Arbeitgeber bei 7,3 %. Zu beachten ist, dass der Arbeitgeberbeitrag künftig nicht mehr geändert wird. Mit dieser Maßnahme wird die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ...

Weiterlesen: Ausblick in der Gesundheitspolitik für 2011

Anhebung der Beiträge

Durch ständig steigende Ausgaben im Gesundheitswesen und der Tatsache, dass die Menschen immer älter aber auch kränker werden, beschlossen heute die Regierungsparteien aus CDU/CSU und der FDP eine Gesundheitsreform. Die Eckpunkte dieser Reform zeigen wieder eindeutig, dass dies zu Lasten des Beitragszahlers gehen wird. Denn die Beiträge werden steigen.

Krankenkassenbeitrag bei 15,5 %

Ab dem 01.01.2011 wird der allgemeine Beitragssatz von aktuell 14,9 % auf 15,5 % erhöht. Dabei wird die Beitragslast zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wie folgt verteilt:

Der Beitrag in der Krankenversicherung für Arbeitnehmer erhöht sich von 7,9 % auf 8,3 %. Der Arbeitgeberanteil steigt von 7,0 % auf 7,3 %.
Die ...

Weiterlesen: Koalition beschließt neue Gesundheitsreform

Für 2010 haben Experten des Bundesversicherungsamts ein Defizit bei den Krankenkassen von knapp 8 Milliarden Euro errechnet. Es ist zu erwarten, dass dadurch die Beiträge in der Krankenversicherung ansteigen werden. Schuld hierfür sind zum einen der Anstieg bei den Leistungsausgaben und zum anderen die geringeren Beitragseinnahmen durch die eingetretene und noch andauernde Wirtschaftskrise.

Entlastung der Bürger in Gefahr

Durch dieses Finanzloch werden die Probleme im Bereich der Gesundheitspolitik bei den laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen der Union und der FDP im größer. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds wurde gesetzlich geregelt, dass wenn die Krankenkassen-Beiträge zur Finanzierung des Gesundheitssystems nicht ...

Weiterlesen: Krankenkassen machen 8 Milliarden Euro Verlust

Kein Verstoß gegen das Grundgesetz

Das Bundessozialgericht hat am 25.06.2009, Az. B 3 KR 3/08 R-F, darüber entschieden, dass die Bezahlung der Praxisgebühr gesetzeskonform ist und nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Die von den Versicherten zu zahlenden 10 Euro im Quartal für einen Arztbesuch verstoßen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz im Artikel 3 und 14 des Grundgesetzes und ist deshalb verfassungsgemäß.

Zum Fall

Ein Versicherter wollte seine bereits im Jahre 2005 bezahlte Praxisgebühr von der Krankenkasse wieder zurückfordern. Er sah sich mit der Bezahlung der Gebühr in seinen Grundrechten eingeschränkt. In seiner Begründung gab er an, dass hier eine einseitige finanzielle Belastung vorliegt. Für einen ...

Weiterlesen: Praxisgebühr wird zu Recht erhoben

Keine Erstattungsverpflichtung

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 12.06.2008, Az. B 3 KR 19/07 R, darüber entschieden, dass die Krankenkasse nicht für entstandene Kosten haftet, wenn ein Versicherter seine Krankenversicherungskarte an eine unversicherte Person weitergibt und sich diese auf Kosten der Kasse behandeln lässt.

Zum Fall

Ein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse gab seinem nicht versicherten Kumpel seine Versichertenkarte. Dies war notwendig, da der Freund sich einer Krankenhausbehandlung unterziehen musste. Unter den Angaben des Versicherten, inkl. Unterschriftenfälschung, Krankenhauseinweisung u. s. w. erfolgte für den Kumpel die Krankenhausbehandlung.
Im Anschluss daran teilte die Krankenkasse dem ...

Weiterlesen: Krankenkasse haftet nicht für falsche Krankenversicherungskarte

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