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E-Rezept

Elektronisches Arzneimittel-Rezept ab September 2022

Patienten können ab September 2022 E-Rezepte u.a. mit ihrem Smartphone in den Apotheken einlösen. Die Digitalisierung macht auch im Gesundheitswesen nicht halt. Bisher wurden den Versicherten die benötigten Medikamente auf einem „rosa Zettel“, dem Muster-16-Rezept, vom Arzt verschrieben und ausgehändigt. Patienten konnten dann mit diesem Formular in der Apotheke ihre Blutdrucksenker, Antibiotika oder andere verschreibungspflichtige Medikamente abholen. Diese Rezepte können jetzt ab September 2022 durch das eRezept ersetzt werden, das dann in den Apotheken eingelöst werden kann.

Selbstverständlich können aber auch Versicherte, die kein Smartphone besitzen weiterhin, wie bisher die rosa Rezepte in Papierform verwenden.

Ablauf mit dem E-Rezept

Hinter der Bezeichnung E-Rezept oder eRezept (elektronisches Rezept) verbirgt sich ein Rezeptcode in digitaler Form, der es Kassenpatienten ermöglicht, ihr verschreibungspflichtiges Medikament in einer Apotheke zu erhalten. Der behandelnde Arzt gibt den Rezeptcode in die E-Rezept-App der nationalen Agentur für digitale Medizin (Gematik) ein, anschließend kann sie dann der Patient in der Apotheke auf seinem Smartphone vorlegen.

Die Apotheke kann dann mit Hilfe dieses Codes das E-Rezept vom Server herunterladen und dann das entsprechende Medikament dem Patienten aushändigen.

Für die Patienten ändert sich durch die Umstellung grundsätzlich fast nichts. Die Versicherten, die die E-Rezept-APP nutzen, haben sogar den Vorteil, dass sie vorab per Smartphone bei ihrer Apotheke nachfragen können, ob dort das verschriebene Medikament vorrätig ist und sich dadurch unnötige Wege ersparen.

Sollte die Apotheke einen Bringdienst anbieten, so ist es auch möglich das Medikament ohne einen Apothekenbesuch über die APP zu bestellen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass bei Online-Apotheken künftig das E-Rezept digital übermittelt werden kann, es muss kein Original-Rezept mehr zugeschickt werden.

Nutzung der E-Rezept-App

Damit das neue E-Rezept Verfahren genutzt werden kann, damit man also Rezepte mit dem Smartphone empfangen und einlösen kann, ist für gesetzlich Versicherte die App „Das E-Rezept“ der Gematik erforderlich. Diese App erhält man, wie alle anderen App’s auch, in den App-Stores von Google, Apple oder Huawei.

Damit die App problemlos benutzt werden kann, ist es erforderlich, dass das Smartphone als Betriebssystem mindestens iOs 14 oder Android 7 unterstützt. Außerdem muss das Smartphone NFC-fähig sein, das bedeutet, es muss die Funktion für Nahfeldkommunikation integriert haben, was bei den meisten neueren Geräten der Fall ist.

Wichtig ist aber über das Handy hinaus, dass die Versicherten eine NFC-fähige Gesundheitskarte haben. Diese neuen elektronischen Gesundheitskarten wurden von den meisten Krankenkassen bereits ausgegeben bzw. verschickt. Merkmal für eine elektronische Gesundheitskarte ist eine sechsstellige CAN-Nummer im rechten oberen Eck der Karte. Versicherte, die noch nicht im Besitz einer Gesundheitskarte mit NFC-Funktion sind, können diese problemlos bei ihrer Krankenkasse anfordern.

Wesentlich für die Benutzung von App und elektronischer Gesundheitskarte ist aber auch eine PIN, die man ebenso bei seiner Krankenkasse erhält. Zur Beantragung einer PIN ist die Vorlage des Personalausweises, z.B. in einer Geschäftsstelle der Krankenkasse notwendig. Hat man dann Gesundheitskarte und PIN vorliegen kann man sich in der E-Rezept-App anmelden, was problemlos in der App von einem Anmeldeassistenten begleitet wird.

Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist auch, dass man zur Einlösung des E-Rezeptes per Smartphone in der Apotheke nicht einmal eine Internetverbindung braucht. Die E-Rezepte stehen in der App auch offline zur Verfügung, wenn sie einmal heruntergeladen wurden.

Nutzung ohne Smartphone oder Gesundheitskarte mit PIN

Mancher wird sich nun fragen, was zu tun ist, wenn man kein oder kein geeignetes Smartphone oder keine entsprechende Gesundheitskarte hat. In diesem Fall erhält der Versicherte vom Arzt einen Ausdruck über das verordnete E-Rezept. In diesem Ausdruck sind alle wichtigen Informationen zur Verordnung sowie ein Rezeptcode enthalten. Außerdem ist dieser Ausdruck auch ohne Unterschrift gültig, er wird in der Apotheke digital erfasst, also eingescannt und man kann seine Medikamente auch künftig ohne Smartphone oder App erhalten.

Laut Gematik sollen ab 2023 E-Rezepte außerdem auch ganz ohne Smartphone oder Rezepte in Papierform über die Gesundheitskarte in der Apotheke eingelöst werden können.

Noch keine Verpflichtung für die Arztpraxen

Vorläufig werden noch nicht alle Ärzte das E-Rezept ab dem 1.September2022 ausstellen, sondern nur Arztpraxen und Krankenhäuser in Westfalen-Lippe im Rahmen eines Testprojekts. In den übrigen Bundesländern kann jeder Vertragsarzt entscheiden, ob das Rezept weiterhin in Papierform (rosa Rezept) ausgestellt wird oder in digital als E-Rezept. Ein dreistufiger Plan sieht allerdings vor, dass bis zum Frühjahr 2023 die Einführung des E-Rezeptes bundesweit abgeschlossen sein soll.

E-Rezept für Privatversicherte

Die Einführung des E-Rezeptes für Privatversicherte ist bereits in Planung, muss aber noch etwas warten. Privatversicherte erhalten vorläufig weiterhin das blaue Rezept von ihrem Arzt.

Für jedes neue Rezept wieder zum Arzt?

Wenn Versicherte schon ein Vorrezept hatten und brauchen ein Folgerezept im gleichen Quartal, kann dieses über die E-Rezept App auch übertragen werden.

Das E-Rezept kann auch ohne Praxisbesuch in die App übermittelt werden, wenn der behandelnde Arzt eine Viedeosprechstunde anbietet

Medikament mit E-Rezept auch für Angehörige

Mit der App kann man selbstverständlich auch Rezepte für Familienangehörige, Kinder oder andere Personen, die die Apotheke nicht selbst aufsuchen können, einlösen. Man benötigt dazu dann nur die entsprechende Gesundheitskarte und die PIN der jeweiligen Person, die Daten werden dann in der App hinzugefügt.

Bei einem ausgedruckten E-Rezept für Angehörige ist es möglich, den Rezeptcode in die eigene App einzuscannen und dann in der Apotheke vorzuzeigen.

E-Rezepte können nur einmal, nicht mehrfach eingelöst werden. Wenn eine Verordnung versorgt wurde, ist sie auch gesperrt. Was ein großer Vorteil der E-Rezepte ist, sie sind absolut fälschungssicher und besser gegen Missbrauch geschützt als die bisherigen Rezepte. Des Weiteren ist es unter Umständen von Vorteil, dass doppelte Wege zur Arztpraxis wegen Fehlen der Unterschrift wegfallen.

Künftig soll das E-Rezept auch mit einem digitalen Medikamentenplan zusammengeführt werden. Mit dem digitalen Medikamentenplan erfolgt eine integrierte Prüfung über mögliche Wechselwirkungen der Medikamente untereinander.

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