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Anti Schnarchschiene

Unterkiefer-Protrusionsschiene (Anti-Schnarchschiene) bei Schlafapnoe

Wer an einer Schlafapnoe, also Atemaussetzern beim Schlafen leidet, kann künftig eine Unterkiefer-Protrusionsschiene, auch Anti-Schnarchschiene genannt, auf Kassenkosten erhalten.

Als obstruktive Schlafapnoe bezeichnet man behandlungsbedürftige wiederholte Atemaussetzer während des Schlafes, die dann z.B. zu Tagesschläfrigkeit oder Konzentrationsschwächen führen. Leiden Erwachsene unter einer solchen Schlafapnoe, können sie zukünftig eine sogenannte Unterkiefer-Protrusionsschiene zu Lasten der Krankenkasse erhalten.

Der Gemeinsame Bundesausschuss der Krankenkassen (G-BA) hat am 20.11.2020 einen Beschluss gefasst, nachdem niedergelassene Ärzte diese Schiene verordnen können, wenn es nicht möglich ist, die Erkrankung mittels einer Unterdrucktherapie mit einer Atemmaske erfolgreich zu behandeln. Damit der G-BA in dieser Sache tätig wurde, hatte die Patientenvertretung einen Antrag gestellt, den medizinischen Nutzen der Protrusionsschiene bei Schlafapnoe entsprechend zu bewerten.

Erklärung obstruktive Schlafapnoe

Es gibt vielerlei Formen von Atemstörungen während des Schlafes, aber die obstruktive Schlafapnoe ist die am häufigsten vorkommende Form. Für die obstruktive Schlafapnoe gibt es die verschiedensten Ursachen und auch Risikofaktoren. Zu diesen zählen unter anderem starkes Übergewicht aber auch anatomische Merkmale in Mund- und Rachenraum. Ab dem 45. Lebensjahr steigt die Möglichkeit an einer obstruktiven Schlafapnoe zu erkranken stark an.

Bei einer obstruktiven Schlafapnoe werden die Atemaussetzer während des Schlafes durch eine Verengung des Rachenbereiches bei den Betroffenen hervorgerufen. Dies ist in aller Regel bei ca. 95 Prozent der Patienten mit lauten Schnarchgeräuschen verbunden, wobei der Atem stark verflacht und sogar ganz aussetzen kann, wenn der Rachenbereich vollständig verschlossen wird. Von einer Apnoe spricht man, wenn sich dieser Vorgang über einen Zeitraum von mehr als 10 Sekunden hinzieht. Problematische ist die mit dem flachen Atem und den Atemaussetzern einhergehende Abnahme der Sauerstoffversorgung die zu einem Absinken von Puls und Blutdruck führt. Die Betroffenen merken von diesem Vorgang meistens nichts, da sie erst kurz aufwachen, wenn das Atemzentrum im Gehirn einen entsprechenden Reiz auslöst. Allerdings führt dieser Vorgang dazu, dass das Herz dann schneller schlägt und der Blutdruck ansteigt, weshalb die Betroffenen bei einer Häufung solcher Aufwachepisoden nicht mehr in eine erholsame Tiefschlafphase kommen können.

Der Mangel an erholsamen Tiefschlafphasen führt dazu, dass die Betroffenen tagsüber müde, schläfrig und weniger leistungsfähig sind. Dies erhöht natürlich dann z.B. die Unfallgefahr im Straßenverkehr. Außerdem gehen Experten davon aus, dass eine unbehandelte Schlafapnoe in unmittelbarem Zusammenhang mit Bluthochdruck, Herzinfarkt oder Schlaganfall steht.

Therapiemaßnahmen

Es ist in jedem Fall sinnvoll die Behandlung bzw. Therapie einer obstruktiven Schlafapnoe vom Schweregrad der Erkrankung abhängig zu machen. Hier kann bei leichteren Formen der Krankheit eine Reduzierung des Gewichtes oder eine andere Schlafposition bereits hilfreich sein. Bei einer schwereren Form der Schlafapnoe wird man dann eine Überdrucktherapie für die Behandlung heranziehen. Bei einer Überdrucktherapie muss der Betroffene während des Schlafes eine Atemmaske tragen, die einen entsprechenden Überdruck erzeugt, der dann die Atemwege offenhält.

Sollte keine der genannten Maßnahmen zum Erfolg führen, kann künftig auch eine Unterkiefer-Protrusionsschiene eingesetzt werden, die dann auch von der Krankenkasse übernommen wird.

Wirkung einer Unterkiefer-Protrusionsschiene

Die Unterkiefer-Protrusionsschiene besteht aus je einer transparenten Schiene für den Oberkiefer und den Unterkiefer und wird für jeden Patienten individuell durch einen Zahntechniker angefertigt. Beide Schienen sind miteinander verbunden, was bewirkt, dass der Unterkiefer in Position gehalten wird. Dadurch wird das Zungengewebe im Mundraum gespannt und die Zunge nach vorne gezogen, was einer Verengung der Atemwege entgegenwirkt. 

Voraussetzungen für eine ärztliche Verordnung

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses der Krankenkassen (G-BA) beruht auf einem Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und auf entsprechenden Stellungnahmen von wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Dieser Beschluss bedarf noch der Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit und wird diesem deshalb noch vorgelegt. Erfolgte nach der Vorlage keine Beanstandung tritt der Beschluss in Kraft und wird im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Nach der Bekanntgabe im Bundesanzeiger erfolgen entsprechende Beratungen und Verhandlungen zwischen den Krankenkassen und den (Zahn)Ärzten. Hierbei geht es vor allem um die Höhe der (zahn)ärztlichen Vergütungen. Ebenso geht es dabei auch um Grundlagen von noch festzulegenden Regelungen entsprechender Richtlinien im vertrags(zahn)ärztlichen Fachbereich. Liegen dann die Abrechnungsgrundlagen sowie Abrechnungsziffern vor, kann die Unterkiefer-Protrusionsschiene dann auch als vertragsärztliche Leistung verordnet werden.

Was ist der G-BA

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist aufgrund gesetzlichen Auftrags das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, ob und welche neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden für die medizinische Versorgung der gesetzlich Versicherten zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Für seine Beschlussfindung zieht der G-BA die allgemein anerkannten Standards der neuesten medizinischen Erfahrungen und Kenntnisse heran.

Am Ende des Bewertungsverfahrens erfolgt eine Entscheidung über die genauen Indikationen sowie die qualitätssichernden Anforderungen der entsprechenden Behandlungsmethoden.  Außerdem wird festgelegt ob die Behandlungsmethoden im Rahmen von ambulanten und/oder stationären Maßnahmen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden können.

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