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Arzneimittel

PrEP Übernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung

Die HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) wurde in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen.

Der Begriff HIV ist im Grunde überall präsent, aber was versteht man eigentlich darunter?

Der Begriff kommt aus dem Englischen und bedeutet „Humane Immundefizien-Virus“, ins Deutsche übersetzt ist dies das menschliche Immunschwäche-Virus. Dieses Virus ruft beim Menschen eine Immunschwäche-Krankheit hervor, das „Acquired Immuno Deficiency Syndrome, also AIDS. Gegen diese Erkrankung gibt es trotz eines immensen Forschungsaufwands bisher keine Impfung oder Heilung. 

Zu einer Infizierung durch das HI-Virus kommt es vor allem durch die Übertragung von Körperflüssigkeiten, hauptsächlich Blut oder Sperma. Menschen, die ungeschützten Geschlechtsverkehr haben oder Drogenabhängige die ihre benutzten Spritzen untereinander austauschen (das sogenannte „Needle-Sharing) sind deshalb für eine HIV-Übertragung besonders anfällig bzw. gefährdet. In umfangreichen Studien wurde festgestellt, dass mehr als 90 Prozent der HIV-Infektionen sexuell übertragen werden, wobei meistens Männer betroffen sind, die mit anderen Männern sexuell verkehren. Erst an zweiter Stelle folgen die Heterosexuellen und danach Drogenabhängige die sich durch Spritzen infizieren.

Wie bereits oben erwähnt gibt es bisher bei einer HIV-Infektion keine Impfung oder Heilung, AIDS ist also nicht heilbar. Durch die Entwicklung der verschiedensten Medikamente lässt sich allerdings inzwischen der Ausbruch der Erkrankung erheblich hinauszögern. Diese Medikamententherapie zielt darauf ab, die Anzahl der Viren im Körper, also die Viruslast, so weit wie möglich abzusenken, wodurch infizierte Menschen dann ein relativ normales Leben führen können und auch eine fast normale Lebenserwartung haben.  

HIV und Präexpositionsprophylaxe

Die Kostenübernahme für die orale HIV-Präexpositionsprophylaxe wurde mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) am 11. Mai 2019 und hier speziell mit der Aufnahme des § 20 j SGB V eingeführt.

Bei der PrEP (PräExpositionsProphylaxe) wird von HIV-negativen Menschen ein bestimmtes HIV-Medikament eingenommen, das dafür sorgt, dass sich das HI-Virus, wenn es in den Körper eindringen sollte nicht vermehren kann. Es schützt also solche Menschen vor einem Ausbruch von HIV.

Wichtig ist aber auch zu erwähnen, dass die Präexpositionsprophylaxe ausschließlich gegen HIV wirksam ist und nicht auch gegen andere durch sexuellen Verkehr übertragbare Erkrankungen. Außerdem ist Präexpositionsprophylaxe nur eine von etlichen Präventionsmaßnahmen, die gegen HIV angewendet werden können. Hierzu zählen auch die Verwendung von Kondomen oder entsprechende Therapien der Prävention und Postexpositionsprophylaxe.

Anspruch auf Kostenübernahme

Versicherte die ein substantielles HIV-Infektionsrisiko tragen und das 16. Lebensjahr vollendet haben, haben Anspruch auf die Versorgung mit zugelassenen, verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Rahmen der Präexpositionsprophylaxe, wobei der fest umrissene Kreis der Anspruchsberechtigten in der Anlage 33 des Bundesmantelvertrages für Ärzte (BMV-Ä) genau dargelegt ist.

Der Leistungsumfang

Folgende Leistungen werden im Zusammenhang mit der Präexpositionsprophylaxe durch die Krankenkassen übernommen:

  • Die ärztliche Beratung zu Fragen im Rahmen einer medikamentösen Präexpositionsprophylaxe und zur Verhütung einer Ansteckung mit HIV.
  • Erforderliche Untersuchungen, vor und während der Anwendung der zur medikamentösen Präexpositionsprophylaxe zugelassenen Arzneimittel.
  • Die Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur Präexpositionsprophylaxe sowie
  • die risikoadaptierte Untersuchung auf Geschlechtskrankheiten wie Lues, Gonorrhö und/oder Chlamydien als Begleitdiagnostik.

Zugelassene Arzneimittel

Für die Präexpositionsprophylaxe, in Kombination mit Safer-Sex-Praktiken, zugelassen sind Medikamente die die Wirkstoffe Emtricitabin und Tenofovir enthalten. Speziell sind dies die Medikamente Truvada aber auch einig Generika. Diese Mittel müssen durch die Probanten lediglich einmal täglich eingenommen werden.

Die Kosten -der Apothekenverkaufspreis- für diese Arzneimittel sind dabei sehr unterschiedlich. Sie belaufen sich zurzeit für Truvada auf 819,49 € für 30 Stück und für entsprechende Generika auf 48,92 € für 30 Stück.

Ab wann ist eine Kostenübernahme möglich

Bereits mit Wirkung vom 1. September 2019 wurden die notwendigen Anpassungen zur Kostenübernahme im Einheitlichen Bewertungsmaßstab durchgeführt. Geregelt sind dort die genauen Leistungen einer Präexpositionsprophylaxe, explizit die Beratung vor deren Beginn, während der Prophylaxe aber auch die Einleitung der Behandlung sowie die notwendigen Kontrolluntersuchungen.

Für die Kostenübernahme muss durch den Versicherten lediglich die Gesundheitskarte beim Arzt vorgelegt werden. Außerdem sind die gesetzlichen Zuzahlungen zu leisten.

Sollten Sie weitere Fragen zur Präexpositionsprophylaxe haben steht Ihnen die Rentenberatung Kleinlein jederzeit gerne zur Verfügung. Wir helfen Ihnen weiter. Rufen Sie uns einfach an.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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