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Krankenkasse

Kostenübernahme ambulante HBO bei diabetischem Fuß

Umfassende Studien haben ergeben, dass die hyperbare Sauerstofftherapie, auch hyperbare Oxygenierung (HBO), bei schweren diabetischen Fußsyndromen, die durch herkömmliche Standardtherapien keinen Heilungserfolg zeigen, von erheblichem Nutzen sein können. Diese Studien haben zur Folge, dass Patienten die am diabetischen Fuß leiden, bald auch in den Genuss einer ambulanten hyperbaren Sauerstofftherapie kommen können.

Die hyperbare Sauerstofftherapie ist durchaus in der Lage, Patienten mit einem schweren diabetischen Fußsyndrom zu helfen. Allerdings ist nicht völlig abgeklärt, ob solche Patienten einen unmittelbaren Vorteil davon haben, wenn sie neben einer konventionellen Behandlung zusätzlich mit einer HBO behandelt werden. Die vergangenen Jahre haben jedoch durch zahlreiche entsprechende Studien gezeigt, dass sich für einen Nutzen der HBO viele Anhaltspunkte herauskristallisiert haben. Diese Studien haben nun den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) dazu bewogen, den Beschluss zu fassen, dass Patienten mit schwerem diabetischem Fußsyndrom zukünftig mit einer hyperbaren Sauerstofftherapie behandelt werden können. Außerdem soll es künftig möglich sein, bereits ab einer Wundtiefe des so genannten Wagner-Stadiums II eine HBO im Krankenhaus anzuwenden.

Sauerstoffgehalt im Blut wird erhöht

Durch den erhöhten Blutzuckerspiegel, der bei Diabetikern vorliegt können die Blutgefäße enorm geschädigt und sogar zerstört werden. Werden die Extremitäten dann nicht mehr ausreichend durchblutet, kommt es auch zu einer verminderten Schmerzempfindlichkeit, die zur Folge hat, dass kleinere Wunden schlechter heilen und außerdem durch den Patienten erst sehr spät bemerkt und erkannt werden. Ein so genanntes diabetisches Fußsyndrom (DFS) kann dann auftreten wenn noch eine Infektion dazukommt. Wird dies nicht rechtzeitig behandelt kann dies dazu führen, dass einzelne Zehen oder sogar der ganze Fuß amputiert werden müssen.

Statistiken besagen, dass in Deutschland rund drei Prozent aller Diabetiker am diabetischen Fußsyndrom leiden. Sind alle konventionellen Therapien abgeschlossen und ausgeschöpft, wird man zur herkömmlichen Wundversorgung in aller Regel die Anwendung der hyperbaren Sauerstofftherapie empfehlen.

Die hyperbare Sauerstofftherapie ist eine Therapieform, bei der medizinisch reiner Sauerstoff unter einem erhöhten Umgebungsdruck (der Luftdruck ist dabei höher als der normale Druck in der Atmosphäre) für genau definierte Zeiträume und Intervalle bei Patienten durch Einatmen zur Anwendung kommt. Zu diesem Zweck sitzt der Patient in einer speziellen Druckkammer und atmet meist reinen Sauerstoff ein, der unter erhöhtem Luftdruck zugeführt wird. Durch diese Anwendung soll es zu einer Anreicherung des Sauerstoffes im Blut und dadurch zu einer Förderung der Durchblutung im entsprechenden Wundgebiet kommen. Die HBO wird in Sitzungen zu 45 bis 120 Minuten durchgeführt und das täglich über einen Zeitraum von mehreren Wochen. Leider war es in der Vergangenheit so, dass die HBO nur stationär verabreicht werden konnte und auch nur ab einer Wundtiefe des Wagner-Stadiums III. Zukünftig soll diese Behandlung auch ambulant möglich sein, sowie stationär bereits ab einem Wagner-Stadium II, dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss festgelegt.

Andere Therapiemöglichkeiten müssen zuvor ausgeschöpft sein

Die Hyperbare Sauerstofftherapie bei diabetischem Fuß war in der Vergangenheit bereits des Öfteren Gegenstand von Beratungen beim G-BA. Als ambulante Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung war die HBO bereits seit dem Jahr 2000 nicht mehr anerkannt. Im Jahr 2008 erfolgte der Ausschluss als Leistung im stationären Bereich, eine Ausnahme bildete hier nur die HBO bei einer adjuvanten Anwendung ab Wagner-Stadium III.

Ein neues Beratungsverfahren zur Zulassung der HBO bei diabetischem Fußsyndrom, sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich wurde dann im Jahr 2014 durch den G-BA in Gang gesetzt. Dieses Beratungsverfahren wurde jetzt abgeschlossen und es liegen die entsprechenden Ergebnisse vor.

Die Ergebnisse des Beratungsverfahrens legte Dr. Harald Deisler, ein unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung, vor. Er führte dazu aus: „Der G-BA hat […] – trotz eines nicht eindeutig belegten medizinischen Nutzens – beschlossen, Patientinnen und Patienten mit einem schweren diabetischen Fußsyndrom mit der HBO eine ergänzende ambulante Behandlungsmöglichkeit zu eröffnen“. Außerdem sagte er noch: „Die sehr aufwendige und zeitintensive Behandlung darf aber erst dann angewendet werden, wenn die vielfältigen anderen Maßnahmen der Standardtherapie erfolglos geblieben sind. Unabdingbar dabei ist, dass vor und auch während der HBO die Wundversorgung entsprechend den aktuellen ärztlichen Behandlungsleitlinien in einer qualifizierten Einrichtung erfolgt.“

Verordnung und Überweisung nur durch Fachärzte

Dr. Deisler erklärte weiter: „Um die vor einer HBO durchzuführenden diagnostischen und therapeutischen Schritte sicherzustellen, hat der G-BA eine ambulante HBO zudem an die Überweisung durch bestimmte, hierfür besonders qualifizierte Facharztgruppen geknüpft“.

Die vom G-BA getroffenen Beratungsergebnisse und Beschlüsse werden jetzt dem Bundesminister für Gesundheit vorgelegt. Nach durchgeführter Prüfung und Nichtbeanstandung erfolgt dann die Bekanntmachung im Bundesanzeiger und die Beschlüsse können in Kraft treten. Eine nächste Hürde ist dann noch der Bewertungsausschuss, der über die Höhe der Vergütung zu entscheiden hat. Erst nach einer Entscheidung über die Höhe der entsprechenden Vergütung kann die HBO bei diabetischem Fußsyndrom als ambulante Leistung dann erbracht werden.

Sollten Sie weitere Fragen zur hyperbaren Sauertofftherapie haben steht Ihnen die Rentenberatung Kleinlein jederzeit gerne zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an.

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