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Europäische Krankenversicherungskarte

Seit Mitte Juni 2009 gilt ein Abkommen zwischen den Ländern Kroatien und der Bundesrepublik Deutschland. Darin ist u.a. geregelt, dass alle die in Kroatien erkranken und Krankenversicherungsleistungen in Anspruch nehmen müssen, ihren Versicherungsschutz über die Europäische KV-Karte (EHIC) nachweisen müssen.
Die EHIC ist oftmals auf der Rückseite der deutschen Krankenversicherungskarte mit aufgedruckt. Ist dies nicht der Fall, sollte diese bei der zuständigen Krankenkasse angefordert werden.

Leistungsabrechnung

Im Normalfall werden die erbrachten ärztlichen Leistungen im Ausland über die EHIC-Karte abgerechnet. Häufig kommt es aber vor, dass die Ärzte die Kosten direkt vom Patienten verlangen. Sollte dies der Fall sein, sind die verauslagten Kosten nach der Rückkehr nach Deutschland bei der Krankenkasse zur Erstattung einzureichen. Allerdings wird nicht immer der volle Betrag zurückerstattet. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung unbedingt empfehlenswert.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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