Leistungen Krankenversicherung
Fahrkosten der gesetzlichen Krankenversicherung
Fahrkosten können von der Krankenkasse dann übernommen werden, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung aus medizinischen Gründen notwendig sind.
Die Übernahme der Fahrkosten sind mittlerweile sehr eingeschränkt worden. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht darüber, in welchen Fällen die Krankenkassen die Erstattung von Fahrkosten übernimmt.
Stationäre Behandlung
Fahrkosten werden im Rahmen einer stationären Krankenhausbehandlung, Kurmaßnahme oder stationären Entbindung übernommen. Keine Kosten werden bei Verlegungstransporte übernommen. Ausnahme: Die Verlegung ist aus medizinischen Gründen erforderlich oder die Krankenkasse hat einer Verlegung in ein wohnortnahes ...
Keine Haushaltshilfe bei chronischer Erkrankung
Das Landessozialgericht Nordrhein Westfalen hat mit Urteil vom 15.10.2007 AZ L 11 KR 19/07 festgestellt, dass ein Anspruch auf Kostenerstattung für eine Haushaltshilfe dann nicht besteht, wenn die Erkrankung einen chronischen Verlauf hat.
Der Fall
Die betroffene Klägerin litt schon seit Jahren an einer Kleinwüchsigkeit. Sie wurde in den letzten Jahren mehrmals operiert und lebte mit Ihrem Ehemann und den Kindern in einem ...
Weiterlesen: Anspruch auf Haushaltshilfe nur bei akuter Erkrankung
Krankenkassen können Operation für Brustverkleinerung ablehnen
Eine Frau hat auf Grund starker Schmerzen an der Wirbelsäule nicht unbedingt einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Brustverkleinerung. Diese Entscheidung hat das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht mit Urteil vom 21.11.2007 AZ: L 5 KR 80/06 getroffen.
Ein Brustoperation könnte allerdings dann möglich sein, wenn andere Behandlungsmethoden nicht zum Erfolg führen können.
Der Fall
In dem ...
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