logo rentenberatung kleinlein

rentenbescheid stempel 2

Frauen müssen selbst bezahlen

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 03.03.09 Az. B 1 KR 12/08 R abschließend festgestellt, dass Frauen über 40 für die Kosten einer künstlichen Befruchtung selbst aufkommen müssen. Ein Kostenanspruch gegenüber der Krankenkasse besteht nicht.

Zum Fall

Eine 44 jährige Frau wollte sich wegen der Unfruchtbarkeit ihres Ehemannes künstlich befruchten lassen und beantragte die Übernahme der Kosten bei ihrer Krankenkasse. Diese lehnte eine Kostenübernahme ab. Als Begründung wurde angegeben, dass die Versicherte bereits das 40. Lebensjahr überschritten hatte. Dabei bezog sie sich auf die im Jahre 2004 umgesetzte Gesundheitsreform. Danach können für maximal drei Versuche nur noch dann die ...

Weiterlesen: Kosten für künstliche Befruchtung nur bis 40

Krankenkasse muss Rollstuhl-Fahrrad mit Motor  nicht bezahlen

Das Landessozialgericht Baden Württemberg hat mit Urteil vom 11.11.2008, Az. L 11 KR 1952/08, festgestellt, dass die Krankenkasse für die Kosten eines Rollstuhl-Fahrrad mit Motor die Kosten hierfür nicht zu übernehmen braucht. Dieses Hilfsmittel gehört zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens.

Zum Fall

Der Kläger ist Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und querschnittsgelähmt. In der Vergangenheit bezahlte ...

Weiterlesen: Speedy Tandem ist keine Kassenleistung

Ohne Krankheitswert keine Kostenübernahme

Die gesetzliche Krankenkasse braucht für die Kosten zur Straffung einer Bauchdecke dann nicht aufkommen, wenn der Bauch nicht entstellend wirkt und ins Gesamtbild des Körpers passt. Zu dieser Auffassung ist das Landessozialgericht Baden Württemberg in seinem Urteil vom 11.11.2008, Az. L 11 KR 3379/08 gekommen.

Zum Fall

Die Klägerin reduzierte nach einer Schwangerschaft und gleichzeitiger Eheprobleme ihr Körpergewicht um mehr als 70 kg.. Somit ...

Weiterlesen: Bauchdeckenstraffung ist keine Kassenleistung

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

rentenberater2