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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Versorgungsstärkungsgesetz machts möglich

Der Deutsche Bundestag hat am 11.06.2015 das neue Versorgungsstärkungsgesetz beschlossen. Durch dieses neue Gesetzt sollen nicht nur Änderungen zur patientengerechteren und qualitativ höheren Versorgung sondern auch Erleichterungen beim Krankengeldanspruch eingeführt werden.

Zum einen werden bereits ab 01.08.2015 großzügigere Normen sowohl beim Entstehen eines Anspruchs auf Krankengeld als auch zum Nachweis der weiteren Arbeitsunfähigkeit eingeführt. Zum anderen erfolgen dann ab Januar 2016 Änderungen hinsichtlich der Krankengeldzahlscheine, die dann in die gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entsprechend eingegliedert werden und allgemein (Kassenübergreifend) gültig sind. Dies bedeutet nicht nur eine Erleichterung für die Kassen sondern auch für die Versicherten und trägt zur allgemeinen Entbürokratisierung bei.

Krankengeldanspruch ab ärztlicher Feststellung

Bisher hatten Versicherte im Falle der Arbeitsunfähigkeit (außer bei Krankenhausaufenthalten) Anspruch auf Krankengeld ab dem Tag, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung folgte. Dies ändert sich ab 01.08.2015 dahingehend, dass der Krankengeldanspruch bereits ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit besteht

Bestätigung der weiteren Arbeitsunfähigkeit

Im Laufe einer Arbeitsunfähigkeit mit Krankengeldbezug traten bei der Bestätigung der weiteren Arbeitunfähigkeit auf dem Auszahlschein zum Teil erhebliche Probleme auf, nämlich dann, wenn die weitere Bestätigung durch den Arzt nicht fristgerecht bestätigt wurde.

Hierzu ein Beispiel

Arbeitsunfähigkeit ab 14.04.2015
Krankengeld ab 27.05.2015
Letzte befristete Arbeitsunfähigkeit bestätigt bis 19.06.2015 (Freitag)
Weitere Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit auf dem Auszahlschein am 22.06.2015 (Montag)

Hier hätte die ärztliche Feststellung der weiteren Arbeitsunfähigkeit bereits am 19.06.2015 bestätigt werden müssen um eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. Im Beispiel galt die Arbeitsunfähigkeit als unterbrochen, weshalb auch der Krankengeldanspruch endete. Damit es zukünftig nicht mehr zu finanziellen Einbusen für die Versicherten kommt, wird diese Regelung gestrichen, es kommt ab 01.08.2015 zu entsprechenden Neuregelungen.

Versicherte müssen zukünftig die weitere Arbeitsunfähigkeit spätestens an dem Werktag beim Arzt bestätigen lassen, der auf den letzten Tag der vorherigen Krankschreibung folgt. Alte und neue Krankschreibung müssen sich künftig also nicht mehr „überlappen“, wobei aber auch rückwirkende Krankschreibungen künftig nicht möglich sind. Im obigen Beispiel wäre dann die weitere Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit am Montag ausreichend und es kommt nicht zum Krankengeldverlust.

Auszahlschein entfällt künftig

Eine sehr große Vereinfachung und Entlastung für Versicherte und Kassen stellt der Wegfall des gesonderten Auszahlscheines ab 01.01.2015 dar.

Aktuell ist es noch so, dass der behandelnde Arzt zum Nachweis der weiteren Arbeitsunfähigkeit einen gesonderten Auszahlschein bestätigen muss, damit der Versicherte Krankengeld beziehen kann. Außerdem ist zusätzlich eine gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich, damit die Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber nachgewiesen werden kann. Dieses Verfahren ändert sich ab Januar 2016, es ist dann nur noch eine Bescheinigung nötig.

Neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Im Rahmen der neuen Regelungen ab Januar 2016 wurde die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vollkommen überarbeitet und neu gestaltet. Die „alte“ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung setzte sich aus drei Blättern zusammen. Eines für die Praxis, eines für die Krankenkasse und eines für den Arbeitgeber. Die „neue“ Arbeitunfähigkeitsbescheinigung wird nun um ein weiteres Blatt ergänzt, das dann für den Patienten bestimmt ist.

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