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Anpassung Entgeltersatzleistung

Dynamisierung

Arbeitnehmer, die bereits seit einem Jahr Entgeltersatzleistungen, wie Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld beziehen wird nach einem Jahr, gerechnet vom Ende des Bemessungszeitraums in der Regel eine höhere Leistung ausbezahlt. Man spricht dabei vom Begriff der Dynamisierung. Maßgebend hierfür ist der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum 01.07. eines Jahres festgelegte Anpassungsfaktor. Dieser Wert bemisst sich nach der Veränderung der Bruttoeinkünfte der beschäftigten Arbeitnehmer im Vergleich zum vorvergangenen gegenüber dem vergangenen Kalenderjahr. Die Löhne und Gehälter werden dann an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst.

Der Erhöhungsfaktor zum 01.07.2013 beträgt 1,0321. Folglich wird das Krankengeld für den anspruchsberechtigten Personenkreis um 3,21 % erhöht.

Versicherte, bei denen das Krankengeld aus dem Arbeitslosengeld berechnet wurde erhalten keine Anpassung der Entgeltersatzleistung.

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