Neuer Anpassungsfaktor
Die Höhe des Krankengeldes, Verletztengeldes und auch Übergangsgeldes wird jeweils nach Ablauf eines Jahres der Zahlung entsprechend angepasst. Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegte Anpassungsfaktor richtet sich an die Entwicklung der Löhne und Gehälter aller Arbeitnehmer im Vergleich zum vorvergangenen zum vergangenen Kalenderjahr.
Der nun bekanntgegebene Anpassungsfaktor ergibt zum 01.07.2011 einen Wert von 1,0229. Deshalb erfolgt eine Anpassung der Entgeltersatzleistungen 2,29 v.H.
Detaillierte Informationen zu dieser Thematik ergeben sich aus dem Artikel „Erhöhung des Krankengeldes“.