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Keine Krankengelddynamisierung vom 01.07.2010 bis 30.06.2011

Anpassung Krankengeld

Das Krankengeld aber auch Verletztengeld oder Übergangsgeld wird bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums entsprechend der Veränderung der Bruttolöhne eines Arbeitnehmers vom vorvergangenen zum vergangenen Kalenderjahr an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst.
Hierzu teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales regelmäßig bis zum 30.06. eines jeden Kalenderjahres den entsprechenden Anpassungs- Steigerungsfaktor mit. Dieser Faktor gilt dann jeweils für ein Jahr, gerechnet vom 01.07. des laufenden Jahres bis zum 30.06. des nächsten Jahres. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.krankengeld24.de  unter dem Artikel Anpassung des Krankengeldes.

Vom 01.07.2010 bis 30.06.2011 erfolgt keine Dynamisierung

Bis zum Jahr 2009 ergaben sich positive Lohnentwicklungen, die in den letzten Jahren regelmäßig zu einer Anpassung bzw. Erhöhung von Entgeltersatzleistungen nach einem mindestens einem Jahr der Arbeitsunfähigkeit führten. Bedingt durch das Krisenjahr 2009 konnte keine Lohnsteigerung gegenüber dem Vorjahr 2008 festgestellt werden. Aus diesem Grund wurde sogar ein negativer Anpassungsfaktor ermittelt. Die Konsequenz hätte bedeutet, dass zum 01.07.2010 erstmals eine Kürzung von Krankengeld, Verletztengeld usw. hätte erfolgen müssen.

Schutzklausel wird eingeführt

Damit eine Kürzung nicht eintritt möchten die Bundesfraktionen erreichen, dass eine sogenannte Schutzklausel per Gesetz festgelegt wird. Diese Regelung soll zum 01.07.2010 in Kraft treten. In dem Änderungsgesetz wird geregelt sein, dass eine Dynamisierung nur noch dann erfolgt, wenn der Anpassungsfaktor über den Wert von 1,00 liegt.
Eine Minderung der Entgeltersatzleistungen wäre dann auch gesetzlich nicht mehr möglich.
Im Vorgriff dieser gesetzlichen Anpassung hat das Bundesministerium bereits schon jetzt festgelegt, dass zumindest für die Zeit vom 01.07.2010 bis 30.06.2011 keine Anpassung erfolgt, aber auch keine Minderung.

Fachlicher Rat

Die Kanzlei, Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Marcus Kleinlein, hat eine jahrzehntelange Erfahrung auf dem Fachgebiet Krankengeld. Die Erfahrung zeigt, dass die Krankenkassen oftmals aus finanziellen Gründen die Höhe des Krankengeldes falsch berechnen oder die Krankengeldzahlung rechtswidrig einstellen. Zur Durchsetzung ihrer Ansprüche ist häufig eine fachliche Unterstützung erforderlich.
Daneben arbeitet die Kanzlei sehr vertrauensvoll mit der Rentenberatung Helmut Göpfert für die Bereiche gesetzliche Renten-, Pflege- und Unfallversicherung zusammen.
Hier haben Sie die Möglichkeit Kontakt mit dem Rentenberater Marcus Kleinlein aufzunehmen und ihr Anliegen schildern

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