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Allgemeines

Für Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse hat das Krankengeld die Aufgabe, den Lebensstandard bzw. die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall zu gewährleisten. Die Höhe des Krankengeldes richtet sich dabei nach dem zuletzt vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bezogenen Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen.

Berechnung des Krankengeldes

 

Grundlage für die Krankengeldberechnung ist das Regelentgelt. Es wird aus dem regelmäßigen erzielten Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen ermittelt, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. Bei der Berechnung des Regelentgelts unterscheidet man, ob der Versicherte sein Arbeitsentgelt
-nach der Stundenzahl erhält oder
-das Arbeitsentgelt auf der Basis eines Festlohnes ...

Weiterlesen: Höhe des Krankengeldes

Gleichbehandlung wie Vollzeitbeschäftigte

Minijobber haben dieselben Rechte wie Vollzeiteschäftigte und profitieren darüber hinaus noch von besonderen Bestimmungen. Dies gilt unabhängig davon, ob Minijobber in einem privaten Haushalt, einem Kleinbetrieb oder Unternehmen angestellt sind.

Vertragliche und gesetzliche Regelungen

6,7 Millionen Menschen sind als Mini- bzw. Midijobber beschäftigt und verdienen monatlich zwischen 400€ und 800€ (ab 01.10.2022 = 520,01 bis 1.600,00 Euro) ...

Weiterlesen: Der Minijob

 

Brustasymmetrie ist keine Krankheit

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 28.02.2008 (Az. B 1 KR 19/07 R) festgestellt, dass Versicherte grds. keinen Anspruch auf  Übernahme der Kosten für eine Brustangleichungsoperation haben .Eine sog. Brustasymmetrie ist nämlich keine Krankheit im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung.

Zum Fall

Die Klägerin, Jahrgang 1988, war bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Ihre linke Brust bildete sich größer aus als die ...

Weiterlesen: Krankenkasse darf Brustangleichung ablehnen

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