Krankenversicherung
Kurzfristige Beschäftigung
Die Sommerferien sind neben der Erholung von der Schule auch dazu gut geeignet, in dem sich die Schüler durch sog. Ferienjobs ihre finanzielle Kasse aufbessern wollen.
Es stellt sich dabei die Frage, ob diese Jobs auch der Sozialversicherungspflicht unterliegen und aus dem erzielten Arbeitsentgelt auch Beiträge zu zahlen sind. Grundsätzlich werden die Schüler während der Ausübung dieser Jobs behandelt wie Arbeitnehmer und es sind Beiträge zu zahlen. Wird die Tätigkeit aber nur während der Sommerferien ausgeübt handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung, die nicht Sozialversicherungspflichtig ist. Beiträge sind dann nicht zu zahlen.
Die Höhe der Einkünfte spielt dabei keine ...
Fortzahlung des Entgelts bei Erkrankung des Kindes für Auszubildende
Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes, wenn nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und in der Krankenversicherung versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen.
Der Anspruch auf ein Kinder Krankengeld ruht, wenn der Versicherte von seinem Arbeitgeber das Gehalt für die Zeit der ...
Weiterlesen: Erkrankung des Kindes, Entgeltfortzahlungsanspruch für Azubis
Gut versichert sein
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten bei einer Erkrankung im Ausland nur eingeschränkt. Kosten werden grundsätzlich nur innerhalb der europäischen Union (EU) übernommen. Auch vom Arzt höher abgerechnete Behandlungskosten als in Deutschland üblich angefallen, werden von den Krankenkassen nicht übernommen. S. hierzu „Krankenbehandlung im Ausland“ Aus diesem Grund ist der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung zu ...
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