logo rentenberatung kleinlein

rentenbescheid stempel 2

Familienversicherung

Allgemeines zur Familienversicherung

Die Leistungen und sonstigen Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen werden durch Beiträge finanziert. Diese richten sich in der Regel nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder und werden von ihnen sowie den Arbeitgebern aufgebracht. Für versicherte Familienangehörige werden Beiträge nicht erhoben. Für den begünstigten Personenkreis begründet sie einen eigenständigen Versicherungsschutz, aus dem heraus Leistungsansprüche unabhängig vom Mitglied geltend gemacht werden können.
Die kostenlose Familienversicherung erstreckt sich auf den Ehegatten, Lebenspartner und den Kindern.

Hohe Abfindung und Anspruch auf Familienversicherung

Eine Voraussetzung für den Anspruch auf eine ...

Weiterlesen: Kostenlose Familienversicherung bei Abfindung möglich

Nach langen Diskussionen hat sich mittlerweile die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen darauf geeinigt, dass das bisherige Abrechnungssystem reformiert wird. Dadurch können die Ärzte ab 2009 mit Mehreinnahmen rechnen.Bisher erfolgten die Arztabrechnung und Honorierung über ein kompliziertes Punktesystem und festgesetzten Pauschalen. Ab 2009 wird das System in der Form umgestellt, dass die Ärzte dann nach der tatsächlich erbrachten ...

Weiterlesen: Arzthonorare steigen um fast 3 Milliarden Euro

Anspruchsgrundlage für Selbständige fällt weg

Nur noch bis zum 31.12.2008 haben Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf Krankengeld. Durch das in Kraft getretene GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz haben Selbständige erhalten ab dem 01.01.2009 nur noch dann Krankengeld, wenn sie einen bestimmten Wahltarif, der diesen Krankengeldanspruch beinhaltet, mit ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben.

Pflichtanspruch war bisher nicht gegeben

Auch bisher war es nicht ...

Weiterlesen: Kein Krankengeldanspruch für Selbständige ab 2009

Newsletter Anmeldung

Kontakt

Die Rentenberatung Kleinlein ist bundesweit für Sie tätig.

Rentenberater deutschlandweit verfügbar

Tel.: 0911/641 57 68
Fax: 0911/649 66 66

Kontaktformular »

Aktuell sind 32 Gäste und keine Mitglieder online

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

rentenberater2