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Bisher galt der allgemeine Beitragssatz

Bis zum 31.12.2008 zahlen die Rentner aus dem allgemeinen Beitragssatz ihrer zuständigen Krankenkasse die Beiträge zur Krankenversicherung. Zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wurde zum 01.01.2009 der Gesundheitsfonds eingeführt.
Die Besonderheit des Gesundheitsfonds ist, dass dann alle Krankenkassen einen einheitlichen Beitragssatz erheben. Vom Gesetzgeber wurde dieser auf 15,5 % festgesetzt. Darin enthalten ist der Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 %.

Einheitlicher Beitragssatz auch für Rentner ab 01.01.2009

Grundsätzlich müssen die Rentner ab dem 01.01.2009 ihre Beiträge zur Krankenversicherung aus dem „neuen“ allgemeinen Beitragssatz entrichten. Allerdings ...

Weiterlesen: Rentner und Beitragssatz 2009

 

Sozialgericht hat entschieden

Das Sozialgericht Dortmund hat mit Urteil vom 08.09.2008 Az. S 35 R 129/06 entschieden, dass bei einer im Nachhinein aufgedeckten Schwarzarbeit die nachzuzahlenden Sozialversicherungsbeiträge auf Basis eines fiktiven Lohnes zu entrichten sind.

Zum Fall

Der Inhaber eines Friseurgeschäftes hatte eine Angestellte zwei Jahre lang beschäftigt und hierfür keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt bzw. diese nicht bei der gesetzlichen Krankenkasse ...

Weiterlesen: Sozialversicherungsbeiträge sind fiktiv anzusetzen

Gleiche Beitragsbemessung und Einstufungsgrundsätze

Mit Beschluss vom 27.10.2008 hat der Spitzenverband der Krankenkassen für alle freiwillig Krankenversicherte die Voraussetzungen für eine einheitliche Beitragsbemessung und Einstufung geschaffen. Die neue Regelung tritt zum 01.01.2009 in Kraft.

Unterschiedliche Satzungsregelungen fallen weg

Bisher musste jede Krankenkasse ihre Beitragsbemessungs- und Einstufungsgrundsätze selbst regeln. Dabei ging es um die Höhe der Beiträge, die ein ...

Weiterlesen: Einheitliche Beitragsbemessung für freiwillig Krankenversicherte

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