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Gesetzliche Krankenkasse muss nicht in jedem Fall zahlen

Mit Urteil vom 18.12.2008 hatte das Hessische Landessozialgericht, Az. L 1 KR 143/07, darüber entschieden, dass die gesetzliche Krankenkasse bei einer künstlichen Befruchtung nicht die Behandlungskosten des privat versicherten Ehegatten zu übernehmen hat.

Behandlungsmaßnahmen für eine künstliche Befruchtung, die bei einer privat krankenversicherten Ehefrau des gesetzlich versicherten Ehemannes durchgeführt werden, gehen nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung

Zum Fall

Der Ehemann der privat krankenversicherten Ehefrau ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. 2004 entschloss sich das Ehepaar zu einer künstlichen Befruchtung. Grund hierfür war die ...

Weiterlesen: Künstliche Befruchtung: eingeschränkte Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenkasse muss nicht in jedem Fall zahlen

Mit Urteil vom 18.12.2008 hatte das Hessische Landessozialgericht, Az. L 1 KR 143/07, darüber entschieden, dass die gesetzliche Krankenkasse bei einer künstlichen Befruchtung nicht die Behandlungskosten des privat versicherten Ehegatten zu übernehmen hat.

Behandlungsmaßnahmen für eine künstliche Befruchtung, die bei einer privat krankenversicherten Ehefrau des gesetzlich versicherten Ehemannes durchgeführt werden, gehen nicht zu ...

Weiterlesen: Künstliche Befruchtung: eingeschränkte Kostenübernahme

Einkommensgrenze von 400 € beachten

Seit dem 01.01.2009 sind Pflegeeltern bzw. Tagesmütter, die von der öffentlichen Hand bezahlt werden, steuerpflichtig.
In diesem Zusammenhang besteht in der gesetzlichen Sozialversicherung Versicherungspflicht, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen den Grenzbetrag von 400 € monatlich übersteigen.

Gleichstellung für alle Pflegeeltern

Bis zum 31.12.2008 galt diese Regelung nur für private Tagesmütter und Väter. Ab 2009 hat der Gesetzgeber keine ...

Weiterlesen: Sozialversicherungspflicht für Pflegeeltern

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