Krankenversicherung
Verspätete Meldung der Arbeitsunfähigkeit
Der Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse hat die Arbeitsunfähigkeit immer selbst der Kasse zu melden. Wird die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht innerhalb einer Woche nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit gemeldet, ruht der Anspruch auf Krankengeld, solange die Meldung nicht bei der Kasse vorliegt.
Beispiel:
Arbeitsunfähigkeit beginnt am 05.01.2016
Arbeitsunfähigkeit wird der Kasse gemeldet am 15.01.2016
Ergebnis:
Die Arbeitsunfähigkeit hätte der Krankenkasse spätestens am 12.01.2016 gemeldet werden müssen. Nachdem die Arbeitsunfähigkeit erst am 15.01.2016 gemeldet wurde, ruht der Krankengeldanspruch bis zum 14.01.2016
Jeder Arbeitsunfähigkeitszeitraum ist zu ...
Weiterlesen: Kein Krankengeld bei verspäteter Meldung der Arbeitsunfähigkeit
Keine Kassenleistung für eine Gastric Banding OP
Das bayerische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 21.08.2008, Az. L 4 KR 399/07 festgestellt, dass kein grundsätzlicher Anspruch auf die Übernahme der Kosten für eine Magenband Operation besteht. Es handelt sich dabei um keine Kassenleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zum Fall
Mit einem ärztlichen Attest beantragte der behandelnde Arzt der Klägerin bereits 2006 die Übernahme der Kosten für eine Gastric Banding OP bei der ...
Wahltarife für Krankengeld werden abgeschafft
In der Politik ist nur noch der Wandel beständig. Denn das Kabinett der Bundesregierung hat in seiner Sitzung am 18.02.2009 beschlossen, dass der gesetzliche Anspruch auf Krankengeld für Selbständige wieder eingeführt wird. Dies geht aus dem neuen Arzneimittelgesetz (AMG) hervor, das nach jetzigem Stand zum 01.08.2009 in Kraft treten wird.
Noch im vergangenen Jahr wurde beschlossen, dass eben dieser Anspruch künftig wegfallen wird und ...
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