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Das gezahlte Krankengeld einer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht steuerpflichtig. Allerdings wird es bei der Steuerprogression entsprechend berücksichtigt. Das bedeutet, dass das Krankengeld zu den übrigen Einnahmen hinzugerechnet wird und sich daraus ein höherer Steuersatz ergibt. Zu diesem Ergebnis kam der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 26.11.2008, Az. X R 53/06.
Die Richter stellten in ihrer Urteilsbegründung auch noch weiter fest, dass nicht gegen das Grundgesetz verstoßen wird, wenn nur das Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung und nicht die Entgeltersatzleistung aus der privaten Krankenversicherung bei der Steuer berücksichtigt wird.
Hintergründe siehe unter Artikel Krankengeld wird bei Steuerprogression ...

Weiterlesen: Krankengeld löst höheren Steuersatz aus

Ohne Krankheitswert keine Kostenübernahme

Die gesetzliche Krankenkasse braucht für die Kosten zur Straffung einer Bauchdecke dann nicht aufkommen, wenn der Bauch nicht entstellend wirkt und ins Gesamtbild des Körpers passt. Zu dieser Auffassung ist das Landessozialgericht Baden Württemberg in seinem Urteil vom 11.11.2008, Az. L 11 KR 3379/08 gekommen.

Zum Fall

Die Klägerin reduzierte nach einer Schwangerschaft und gleichzeitiger Eheprobleme ihr Körpergewicht um mehr als 70 kg.. Somit ...

Weiterlesen: Bauchdeckenstraffung ist keine Kassenleistung

Deutliche Entlastung ab 2010

Ende Februar 2009 wurde vom Bundeskabinett der Entwurf zum Bürgerentlastungsgesetz verabschiedet, der ab 2010 eine erhöhte steuerliche Absetzbarkeit der Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge gesetzlich Versicherter zulässt.
Von einer Steuerentlastung in Höhe von etwa 9 Milliarden Euro ist dabei die Rede.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird umgesetzt

Im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht darüber entschieden, dass die ...

Weiterlesen: Steuerliche Absetzbarkeit der Kassenbeiträge wird verbessert

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